Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden gezielt landwirtschaftlich Tätige und andere Landnutzer*innen belohnt, die ökologisch wertvollen Flächen besonders naturverträgliche bewirtschaften.
Für land- und forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerhallen, Fahrsilos, Viehunterstände und Güllegruben bestimmter Größen benötigen Sie eine Erlaubnis durch das Landratsamt.
Im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur besonders wichtig.