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Tierarzneimittel: Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Alle Personen und Unternehmen, die am Arzneimittelverkehr teilnehmen, unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde, in diesem Fall ist dies das Veterinäramt am Landratsamt Nürnberger Land. Sie sind verpflichtet, die Kontrollmaßnahmen zu tolerieren und zu unterstützen.

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