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Tierimpfstoff: Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen bei gewerblicher Haltung

Tiermedizienisches Fachpersonal ist durch das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt zu melden, wenn sie Impfstoffe, die für die Anwendung bei Tieren bestimmt sind, an gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter*innen abgeben.

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