Die Nutzung der Wasserkraft ist geregelt durch die europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Nutzung soll dabei im Rahmen eines guten ökologischen Zustands der Gewässer erfolgen. Bei der Errichtung und dem Betrieb von Wasserkraftanlagen müssen Sie unter anderem die Mindestwasserführung und Durchgängigkeit des genutzten Gewässers sowie einen ausreichenden Fischschutz sicherstellen. Dies gilt sowohl für die Neuplanung und die Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage als auch für bereits in Betrieb befindliche Anlagen.
Wenn Sie eine stillgelegte Wasserkraftanlage reaktivieren, Änderungen einer Anlage oder des Betriebs vornehmen oder eine Anlage neu errichten möchten, benötigen Sie eine entsprechende Zulassung durch das Landratsamt Nürnberger Land. Dabei betrachten wir jeweils den konkreten Einzelfall und berücksichtigen eine Vielzahl betroffener Belange. Inhalt und Umfang der regelmäßig erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Je nach Situation vor Ort benötigen wir gegebenenfalls darüber hinaus weitere Pläne oder Nachweise.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bereits in einem frühen Planungsstadium mit uns in Verbindung zu setzen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das weitere Vorgehen mit den zuständigen Fachstellen abzustimmen.
- Wasserkraft (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
- Durchgängigkeit (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
- Energieatlas Bayern - Wasserkraft
- Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
- Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien (bayern.de)
Herr Zimmermann
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz