Die Kosten für eine Bestattung übernehmen üblicherweise die Erb*innen, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete der verstorbenen Person. Wenn die Kosten diesen Personen nicht zugemutet werden können, übernimmt sie unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger. Dabei werden die Kosten für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Erd- oder Feuerbestattung in übernommen. Für die Bearbeitung des Antrages auf Bestattungskostenübernahme ist in der Regel die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dem oder in der die Person verstorben ist.
Welche Dokumente Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem speziellen Fall ab. Wenn die Person im Nürnberger Land verstorben ist, rufen Sie am besten bei den unten genannten Fachkräften am Landratsamt Nürnberger Land an und sprechen Sie Ihre Situation mit ihnen durch. Sie werden Ihnen sagen, welche Unterlagen Sie wie einschicken müssen.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Frau Baumann
Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz