Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Wenn Sie Flächen bewirtschaften, können Sie diese Förderung beantragen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Dabei können Sie Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung flexibel mit Zusatzleistungen kombinieren. Derartige Zusatzleistungen können zum Beispiel der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen sein (zum Beispiel Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag oder ähnlichem). Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse Ihres landwirtschaftlichen Betriebes einzugehen.
Durch die Förderung sollen Ihre zusätzlichen Kosten durch die naturschonende Bewirtschaftung sowie Ihre Einkommensverluste ausgeglichen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie dabei erfüllen:
- Ihre landwirtschaftlich bewirtschaftbare Flächen hat eine Gesamtgröße von mindestens 0,1 Hektar.
- Die Maßnahmenfläche ist mindestens 500 m² groß
- Ihr Zuwendungsbetrag beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
Für Ihre Fläche trifft mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zu:
- Ihre Fläche liegt in einem der folgenden Gebiete:
Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete, nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile - Auf Ihrer Flächen kommen geschützte oder gefährdeter Arten vor.
- Es geht um Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG
- Es handelt sich um einen Gewässerrandstreifen.
- Es geht um Flächen, auf denen eine besonders naturverträgliche Weidetierhaltung gefördert wird.
Wenn Sie sich für die Fördermaßnahmen interessieren, können Sie vor der Antragsstellung ein Beratungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbaren. Dabei erfahren Sie, ob Ihre Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination bei Ihnen möglich und sinnvoll ist. Die Naturschutzbehörde gibt ihre Zustimmung elektronisch bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. Dort wird dann der Vertrag geschlossen.
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen:
- Bitte stellen Sie Ihre Anfrage bei der Naturschutzbehörde wegen Förderfähigkeit von in Frage kommenden Flächen bis Ende Oktober. Spätere Anfragen können nicht in das Förderbudget eingeplant werden, so dass die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme ins Förderprogramm sinkt.
- Die Antragstellung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgt dann Januar bis Februar (genaue Zeiten schwanken) nach Bestätigung durch die Naturschutzbehörde.
Frau Bauer
Fachkraft für Naturschutz
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz