Gemäß der Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 i.V.m. Anh. II gibt es bestimmte Vorschriften für Räume in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden.
Allgemeine Anforderungen:
Ihre Betriebsstätten, in denen Sie Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, müssen Sie sauber und stets instand halten. Sie müssen so konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein,
- dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion möglich ist.
- eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
- ausreichende Arbeitsflächen vorhanden sind, die hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge ermöglichen.
- die Ansammlung von Schmutz, das Eindringen von Fremdteilchen, die Bildung von Kondensflüssigkeit oder Schimmelbildung auf Oberflächen vermieden wird.
- gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Verunreinigung und Eindringen von Schädlingen gewährleistet ist.
- soweit erforderlich, geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden sind, die eine ausreichende Kapazität bieten, damit die Lebensmittel auf einer geeigneten Temperatur gehalten werden können.
- eine Überwachung und, sofern erforderlich, eine Registrierung der Lagertemperatur möglich ist.
EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002
EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (im Rahmen der Verordnung [EG] Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004)
www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de.
www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/index.htm
Frau Böhm
Lebensmittelkontrolleurin
Zuständigkeit im Landkreis:
Altdorf b. Nürnberg
Rückersdorf
Herr Greck
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Alfeld
Happurg
Hersbruck
Herr Hellwig
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Kirchensittenbach
Pommelsbrunn
Schnaittach
Winkelhaid
Herr Jurack
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Engelthal, Hartenstein, Henfenfeld,
Neuhaus an der Pegnitz, Neunkirchen am Sand,
Offenhausen, Reichenschwand, Simmelsdorf,
Velden, Vorra
Herr Keiner
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Leinburg
Ottensoos
Röthenbach an der Pegnitz
Schwaig b. Nürnberg
Herr Leykauf
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Burgthann
Feucht
Schwarzenbruck
Herr Steinbauer
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Lauf an der Pegnitz