Gemäß der Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 i.V.m. Anh. II gibt es bestimmte Vorschriften für Räume in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden.
Allgemeine Anforderungen:
Ihre Betriebsstätten, in denen Sie Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, müssen Sie sauber und stets instand halten. Sie müssen so konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein,
- dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion möglich ist.
- eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
- ausreichende Arbeitsflächen vorhanden sind, die hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge ermöglichen.
- die Ansammlung von Schmutz, das Eindringen von Fremdteilchen, die Bildung von Kondensflüssigkeit oder Schimmelbildung auf Oberflächen vermieden wird.
- gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Verunreinigung und Eindringen von Schädlingen gewährleistet ist.
- soweit erforderlich, geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden sind, die eine ausreichende Kapazität bieten, damit die Lebensmittel auf einer geeigneten Temperatur gehalten werden können.
- eine Überwachung und, sofern erforderlich, eine Registrierung der Lagertemperatur möglich ist.
EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002
EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (im Rahmen der Verordnung [EG] Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004)
www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de.
www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/index.htm
Frau Böhm
Lebensmittelkontrolleurin
Zuständigkeit im Landkreis:
Altdorf, Kirchensittenbach, Leinburg
Herr Greck
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Hersbruck, Reichenschwand
Herr Hellwig
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Alfeld, Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld,
Offenhausen, Pommelsbrunn, Vorra
Herr Jurack
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Neuhaus, Neunkirchen am Sand, Ottensoos,
Schnaittach, Simmelsdorf, Velden
Herr Keiner
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis :
Feucht, Rückersdorf, Schwarzenbruck
Herr Leykauf
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Burgthann, Röthenbach an der Pegnitz,
Schwaig bei Nürnberg, Winkelhaid
Herr Steinbauer
Lebensmittelkontrolleur
Zuständigkeit im Landkreis:
Lauf an der Pegnitz