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Betriebszulassung für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, insbesondere bei gewerblicher Beseitigung, müssen Sie sich beim Veterinäramt am Landratsamt registrieren und eine Zulassung beantragen.

Tierische Nebenprodukte: Überwachung der Entsorgung

Tierische Nebenprodukte wie Häute, Hörner, Federn oder Gülle können eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und müssen fachgerecht entsorgt werden.

Landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Gebäude im Landschaftsschutzgebiet

Für land- und forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerhallen, Fahrsilos, Viehunterstände und Güllegruben bestimmter Größen benötigen Sie eine Erlaubnis durch das Landratsamt.

Beantragung einer Zuwendung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden gezielt landwirtschaftlich Tätige und andere Landnutzer*innen belohnt, die ökologisch wertvollen Flächen besonders naturverträgliche bewirtschaften.