Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, insbesondere bei gewerblicher Beseitigung, müssen Sie sich beim Veterinäramt am Landratsamt registrieren und eine Zulassung beantragen.
Tierische Nebenprodukte wie Häute, Hörner, Federn oder Gülle können eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Für land- und forstwirtschaftliche Geräte- und Lagerhallen, Fahrsilos, Viehunterstände und Güllegruben bestimmter Größen benötigen Sie eine Erlaubnis durch das Landratsamt.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden gezielt landwirtschaftlich Tätige und andere Landnutzer*innen belohnt, die ökologisch wertvollen Flächen besonders naturverträgliche bewirtschaften.