Wann liegt ein Reisegewerbe vor?
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung durch die Kundschaft, außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
- Waren anbieten, verkaufen oder ankaufen oder Bestellungen aufnehmen
- (Dienst-)Leistungen anbieten oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufnehmen
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder Schaustellerin oder nach Schaustellerart ausüben
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte.
Das Landratsamt Nürnberger Land ist neben der Erteilung der Reisegewerbekarte, auch für eine Verlängerung oder Ausdehnung der bestehenden Reisegewerbekarte zuständig.
Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?
- Reisegewerbetreibende
- Angestellte von Reisegewerbetreibenden, wenn sie unmittelbar mit der Kundschaft in Kontakt treten sollen oder an einem anderen Ort als der Reisegewerbetreibende selbst tätig sind, benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte Ihres Vorgesetzten
- auch juristischen Personen kann eine Reisegewerbekarte erteilt werden
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt Nürnberger Land ist bei natürlichen Personen nur für Wohnsitze und bei juristischen Personen nur für Betriebssitze im Landkreis Nürnberger Land zuständig.
Den Antrag für eine Reisegewerbekarte stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Betriebssitzgemeinde.
Antragstellung von natürlichen Personen:
- der Antrag ist über die Wohnsitzgemeinde zu stellen
- bei der Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen
- bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen
Antragstellung von juristischen Personen:
- der Antrag ist über die Betriebssitzgemeinde zu stellen
- bei der Betriebssitzgemeinde ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde für die juristische Person zu beantragen
- ein aktueller Handelsregisterauszug ist vorzulegen
- die Geschäftsführer haben bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen
Die Reisegewerbekarte können Sie dann unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses persönlich bei uns abholen, oder aber auch bei Ihrer Wohnsitz- oder Betriebssitzgemeinde.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier bis sechs Wochen.
Antragstellung von natürlichen Personen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
Antragstellung von juristischen Personen:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde für die juristische Person
- aktueller Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Geschäftsführer zur Vorlage bei der Behörde
Die Kosten für die Reisegewerbsekarte liegen zwischen 70,00 Euro und 150,00 Euro, abhängig von der Gültigkeitsdauer und dem Arbeitsaufwand.
§ 55ff Gewerbeordnung (GewO)
Herr Klieber
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz