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Wohngeld: Miet- oder Lastenzuschuss

Um Ihnen eine angemessene und familiengerechte Wohnsituation zu sichern, kann Ihnen mit dem Wohngeld ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden, die Sie für Ihren Wohnraum tragen müssen.

Dieses Wohngeld kann ein „Mietzuschuss“ für Mieter*innen von Wohnraum oder Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen sein, oder ein „Lastenzuschuss“ für Eigentümer*innen einer Wohnung oder eines Eigenheimes.

Inhalt

    Wohngeld-Plus-Reform:

    Die Wohngeldbehörde ist derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.       

    Die Telefonzeiten sind:

    • Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Persönliche Vorsprachen können nur nach Terminvereinbarung stattfinden.

    Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Unsere Mitarbeiter*innen sind bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

    Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.