Hilfen des Freistaats Bayern für Betroffene des Unwetters Ende Mai/ Anfang Juni 2024
Der Freistaat Bayern unterstützt Menschen, deren Eigentum durch das Hochwasser zu Schaden gekommen ist, mit finanziellen Zuwendungen.
Es gibt drei Arten von Hilfen: die Soforthilfe „Haushalt/ Hausrat“, die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ und den Härtefonds zur Existenzsicherung, der sich auch an Unternehmen richtet.
Inhalt
Soforthilfen
Diese Soforthilfe können private Haushalte beantragen, und zwar unabhängig davon, ob sie zur Miete oder im selbstgenutzten Eigentum wohnen.
Wenn die Soforthilfe gewährt wird, darf das Geld nur zur Ersatzbeschaffung Haushaltsgegenständen verwendet werden, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder unbrauchbar geworden sind.
Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 5.000 Euro betragen. Wer einen Versicherungsschutz hätte abschließen können, dies aber versäumt hat, kann Soforthilfen bis zu 2.500 Euro erhalten.
Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
Ziel des Programms ist es, Ölschäden, die durch das Hochwasser entstanden sind, an Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen. Diese Hilfe können Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte für private oder nicht gewerblich vermietete Wohngebäude beantragen.
Bei dieser Soforthilfe müssen Sie den Gebäudeschaden durch Öl nachweisen. Für die Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen für die Beseitigung aus. Wenn die Schäden beseitigt wurden, müssen Sie die entsprechenden Rechnungen vorlegen.
Die Finanzmittel müssen für die Beseitigung von Ölschäden verwendet werden. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
Wenn Sie eine oder beide Hilfen beantragen möchten, füllen Sie bitte die Antragsformulare aus und schicken Sie sie an katastrophenschutz@nuernberger-land.de.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und danach weitere Hilfen anderer Stellen oder Versicherungsleistungen erhalten, müssen Sie es dem Landratsamt Nürnberger Land unter katastrophenschutz@nuernberger-land.de unverzüglich mitteilen.
Bewahren Sie Rechnungen, Belege und sonstige mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen mindestens fünf Jahre lang auf. Es kann sein, dass Sie sie zur Prüfung vorlegen müssen.
Hier finden Sie die Richtlinie mit allen Detailinformationen zu den Soforthilfen.
Hier finden Sie die entsprechenden Datenschutzhinweise.
Inhalt
Härtefonds zur Existenzsicherung, u.a. für Unternehmen
Mit den Finanzhilfen nach der Richtlinie “Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse” unterstützt der Freistaat Bayern Menschen und Unternehmen, die durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind. Die Finanzhilfen sind Schadensersatzleistung, sondern sollen sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.
Die Zuwendungen dienen der finanziellen Unterstützung von Betroffenen bei
- der Instandsetzung oder dem Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen;
- der Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden;
- der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von Unternehmen oder von Angehörigen Freier Berufe. Dies umfasst insbesondere Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände.
- der Instandsetzung oder dem Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen.
Einen Antrag auf die Hilfen können stellen:
- Natürliche Personen und Privathaushalte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern
- Unternehmen aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, einschließlich Imkereien und Wanderschäfereien
- Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und soziale Einrichtungen.
Wichtig: Wer wegen der Unwetter im Ende Mai/ Anfang Juni 2024 Hilfen aus dem Härtefonds beantragen will, muss die Anträge spätestens zum 31. Oktober 2024 einreichen. Der Härtefonds greift für Schäden, die zwischen dem 31. Mai und dem 11. Juni durch das Hochwasser bzw. die Unwetter entstanden sind.
Füllen Sie bitte dieses Antragsformular und den zugehörigen Berechnungsbogen aus.
Genauere Informationen gibt es in der Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse.
Die entsprechenden Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Inhalt