Infoveranstaltung: Neues Einbürgerungsrecht in Deutschland - Online
Im Juni 2024 ist das neue Einbürgerungsrecht für Deutschland in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können nun bereits nach fünf Jahren und nicht wie bisher nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Was heißt das für den Einzelnen, welche Änderungen haben sich noch ergeben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Auf diese und andere Fragen gibt Martin Bauer, Leiter der Ausländerbehörde im Landratsamt Nürnberger Land, Antworten. In einem Online-Vortrag stellt er das neue Einbürgerungsrecht vor. Im Anschluss bleibt Raum für Fragen aus der Zuhörerschaft.
Zielgruppe: Ehrenamtlich Engagierte im Kontext Flucht, Asyl und Migration