Im Rahmen des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!" bezuschusst der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".
Im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/2024 erhalten alle Erstklässler und Vorschulkinder einen entsprechenden Gutschein über 50 € von der Grundschule bzw. vom Kindergarten. Die Erziehungsberechtigten können den Gutschein für Vorschulkinder, die in keinem Kindergarten angemeldet sind, beim Landratsamt beantragen.
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 können nur noch Vorschulkinder an der Gutschein-Aktion teilnehmen.
Es steht den Kursanbietern von Seepferdchen-Kursen frei, ob sie die Gutscheine akzeptieren und beim Landratsamt die Erstattung der 50 € pro förderberechtigtem Kind beantragen. Die genauen Förderbedingungen ergeben sich aus der "Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens". Ferner veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Kultur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum eine abschließende Liste mit den nötigen Mindestqualifikationen, welche die leitende Lehrperson des Schwimmkurses im Rahmen des Förderprogrammes erfüllen muss.
Weitere Informationen wie z.B. die Förderrichtlinie sowie den Antrag für Kursanbieter finden Sie unter "www.mach-mit.bayern.de" im Download-Bereich. Dort finden Sie außerdem FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz