einfache Sprache
AAA
Menü

Sperrung von Wanderwegen im Gebiet der "Houbirg" zum Schutz der Kolkraben

NÜRNBERGER LAND (lra) – Der Kolkrabe, eine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Vogelart, hat einen Brutplatz im Wander- und Erholungsgebiet „Houbirg“ in Happurg angelegt. Um den Vogel bei der Brut nicht zu stören, müssen Teile der Wanderwege in diesem Gebiet vom 26. März bis voraussichtlich 30. Juni gesperrt werden.

Karten-Quelle: Google Maps

Im beliebten Wander- und Erholungsgebiet „Houbirg“ in Happurg befindet sich der Brutplatz des nach EU-Recht geschützten Kolkrabens. Der Brutplatz der Kolkraben liegt in unmittelbarer Nähe zu viel genutzten Wanderwegen. Die steigenden Temperaturen und die Ferien werden voraussichtlich dazu führen, dass das Gebiet noch stärker besucht wird. Es ist gesetzlich verboten, europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten erheblich zu stören. Der Kolkrabe ist eine derartig schützenswerte Vogelart. Zu seinem Schutz müssen daher Teile der Wanderwege rund um das Nest zeitweise gesperrt werden. 

Der Kolkrabe ist nur mit wenigen Brutpaaren im Landkreis vertreten, sodass das Brutpaar an der Houbirg eine hohe Bedeutung für die lokale Population hat.  Der Vogel ist während der Brutzeit besonders störungsempfindlich. Daher sind die Blockschutthalde unterhalb des Neststandortes sowie der unmittelbare Neststandort im Bereich des Felsentores und der darüber liegenden Felsenköpfe ab Dienstag, 25. März zum Wandern, Radfahren und Spazierengehen gesperrt. Die gesperrten Wege sind auf der Karte rot markiert und auch vor Ort entsprechend gekennzeichnet. Der Felskopf mit der bizarr gewachsenen Kiefer, der ein beliebtes Fotomotiv ist, ist weiterhin zugänglich. 

Aktuell wird davon ausgegangen, dass sich die Brut- und Aufzuchtszeit bis einschließlich 30. Juni erstreckt. Sollte der Brutbetrieb oder die Jungenaufzucht früher beendet sein, wird das Betretungsverbot frühestmöglich aufgehoben. 

Die Sperrung dieser Wege ist notwendig, da die Vögel durch vorbeigehende Personen aufgeschreckt werden und ihr Nest verlassen. Dies zeigte auch eine Begehung durch die untere Naturschutzbehörde. Die Vögel kreisen über ihrem Nest, um es zu bewachen. Dabei wird das Brüten vernachlässigt, was zum Tod der Jungvögel führen kann. Da sich das Brutpaar im Gebiet der „Houbirg“ neu angesiedelt hat, ist es besonders sensibel. Der Schutz und Erhalt dieser Art ist jedoch wichtig für die biologische Vielfalt der Region und hilft ein intaktes Ökosystem zu bewahren.

Für Wanderer stehen Alternativrouten zur Verfügung und auch die Hauptattraktion auf dem Gipfel der „Houbirg“ kann noch begangen werden. 

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land hat am Montag, 25. März eine Allgemeinverfügung erlassen, um den besonderen Artenschutz des Kolkraben im Wander- und Erholungsgebiet „Houbirg“ zu gewährleisten. Das Amtsblatt Nr. 8 mit der entsprechenden Bekanntmachung ist online zu finden unter: www.nuernberger-land.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen

Diesen Artikel teilen auf