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Informationen, wie die Sachgebiete und Stabstellen des Landratsamts Ihre Daten verarbeiten, können Sie den Informationsblättern zum Datenschutz entnehmen, die Sie auch in Papierform im zuständigen Sachgebiet erhalten können. Die allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Inhalt

    Nach der Verordnung über die Verlängerung der Aufenthalts- erlaubnis in der Ukraine werden die Aufenthaltserlaubnisse für Aufenthaltsgenehmigungen für den vorübergehenden Schutz, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden erteilt gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG für Ausländer*innen, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gereist sind. Die Flüchtlinge müssen sich wegen einer Verlängerung nicht bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

    Weitere Informationen finden Sie hier auf Englisch, Ukrainisch und Russisch