Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson einzelne oder alle Angelegenheiten, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Zusätzlich können Sie in einer Betreuungsverfügung schon im Voraus festlegen, wer eine rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, wenn es ohne diese nicht mehr geht. Sie haben so auch die Möglichkeit, inhaltliche Vorgaben, beispielsweise Gewohnheiten und Wünsche, aufzunehmen, die später Berücksichtigung finden sollen, etwa bei der Entscheidung zwischen einer Betreuung zu Hause oder einem Aufenthalt in einem Pflegeheim.
Weitere wichtige Regelungsbereiche wie etwa Aussagen zur Einleitung, zum Umfang und zur Beendigung medizinischer Maßnahmen, zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung oder Schmerzbehandlung, oder zu Organspenden sollten grundsätzlich in die Überlegungen einbezogen und nach ärztlicher Beratung in einer gesonderten Patientenverfügung festgehalten werden.
Damit Vorsorgeverfügungen im Fall des Falles auch zur Geltung kommen, kann man diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Berlin registrieren lassen. So können Sie die Anordnung unnötiger gerichtlicher Betreuungen vermeiden.
Sie können Ihre Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro bei der Betreuungsstelle am Landratsamt Nürnberger Land beglaubigen lassen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit den Fachkräften und bringen Sie die Vollmacht oder Verfügung und Ihren Personalausweis mit. Vordrucke finden Sie sowohl unter "Dokumente" als auch auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Kostenlose Hilfe zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen:
- Betreuungsverein Diakonisches Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt e.V.
- Betreuungsverein Leben in VERANTWORTUNG e.V.
Haben Sie schon vorgesorgt?
Wir informieren Sie in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen über die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an folgenden Terminen:
- 18.01.2024
- 21.03.2024
- 16.05.2024
- 18.07.2024
- 19.09.2024
- 21.11.2024
Zeit: 15.30 Uhr bis ca. 17 Uhr
Ort: Landratsamt Nürnberger Land im Hauptgebäude in der Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Ein weiteres Angebot zur Vollmachtsberatung gibt es 2024 auch für den südlichen Landkreis in Schwarzenbruck an folgenden Terminen:
- 18.04.2024
- 24.10.2024
Zeit: 16.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr
Ort: Bürgerhalle Schwarzenbruck in der Johann-Degelmann-Straße 7a in 90592 Schwarzenbruck
Die Vorträge sind kostenfrei.
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1814 - 1881 BGB
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 271 - 311 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Betreuungsorganisationsgesetz BtOG
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Frau Konopik
Betreuungsstelle
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Wartenfelser
Betreuungsstelle
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz