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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Umfassende und rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmachten an Vertrauenspersonen können im Falle von Krankheit, Geschäftsunfähigkeit oder Hilflosigkeit im Alter eine gerichtliche Betreuerbestellung überflüssig machen.

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