Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln und so weiter - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten.
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein welcher von uns für Sie ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte, welche vom Landratsamt Nürnberger Land für Sie erstellt werden kann.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition gewerblich kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Schwarzpulver-, Wiederlader- und Böllerschütz*innen benötigen eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz.
Für den bewaffneten Transport von Bargeld oder Wertgegenständen benötigen Sie eine Erlaubnis, nämlich einen Waffenschein.