Sie haben das Recht auf ungestörte Nutzung Ihres Eigentums, Ihrer Wohnung und Ihres Grundstücks. Dieses Recht ist möglicherweise beeinträchtigt, wenn wesentliche Einwirkungen und Belastungen vorliegen. Rein private Sachverhalten (zum Beispiel lautes Türenschlagen, Bohren und Hämmern, laute Musik, Hundegebell, spielende Kinder und so weiter) lösen Sie bitte im Gespräch mit den betroffenen Parteien oder gegebenenfalls privatrechtlich. Bei gewerblich verursachten Einwirkungen und Belastungen, ist hingegen ist auch ein öffentlich-rechtliches Tätigwerden möglich.
Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen
(Bayerisches Schlichtungsgesetz – BaySchlG)
Herr Biegel
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bereich Verwaltung