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Nachbarschutz: Beratung bei Lärm-, Staub- oder Geruchsbeschwerden

Die untere Immissionsschutzbehörde Landratsamt Nürnberger Land bietet als Ansprechpartner auch Beratung, wenn Sie sich durch benachbarte Anlagen bezüglich Lärm, Staub oder Gerüchen wesentlich beeinträchtigt fühlen. Die Immissionsschutzbehörde ist insbesondere zuständig für Konflikte mit gewerblichen Nutzungen. 

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