Im Rahmen des Tierschutzgesetzes kann das Veterinäramt Anordnungen gegenüber Tierhalter*innen erlassen, damit Verstöße gegen den Tierschutz beseitigt oder verhindert werden.
Wenn Sie beobachten, dass Nutz- oder Haustiere auf eine Weise gehalten werden, die gegen den Tierschutz verstößt, können Sie es dem Veterinäramt oder der Polizei melden.
Tiere, die mindestens einem besonderen Schutzstatus unterliegen, müssen Sie als Halter*in beim Landratsamt Nürnberger Land anmelden.