Eine Genehmigung für Ihre eigene Fahrschule können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen können.
Sind Sie Inhaber*in einer Fahrschule und möchten eine Zweigstelle betreiben, dann benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde.
Wenn Sie eine Fahrlehrerprüfung machen möchten, müssen Sie zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen.