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Allgemeine Informationen zur Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -bürgern

Die Rechte, die den deutschen Arbeitnehmenden zustehen, gelten auch für Arbeitnehmende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und deren Familienangehörige. Auch Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genießen volle Freizügigkeit.

 

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