Die Wertstoffhöfe des Landkreises in Altdorf und Neunkirchen am Sand nehmen nur festgebundene Asbestfasern an, also beispielsweise Dachwellplatten, Fassadenplatten, "Floor-Flex"- und "Cushion-Vinyl"-Fußbodenplatten, Blumenkästen, Rohre und Hitzeschutzplatten aus Asbestzement. Möchten Sie nicht fest gebundene Asbestfasern entsorgen, rufen Sie bitte die Abfallberatung an und fragen Sie dort um Rat. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09123 950 6382 oder 09123 950 6383.
Für Anlieferungen von Asbest brauchen Sie einen Termin.
Ihre festgebundenen Asbestabfälle müssen Sie mit Restfaserbindemittel anfeuchten, sodass sich keine Fasern durch Luftzüge lösen können, und in Foliensäcken staubdicht verpacken. Diese Säcke können Sie im Vorhinein am Wertstoffhof erwerben. Dabei erklären Ihnen die Fachkräfte vor Ort gerne, welche Art von Säcken Sie für welche Asbeststücke verwenden müssen.
Die Wertstoffhöfe werden Ihre Abfälle nur annehmen, wenn sie fehlerfrei und luftdicht verpackt sind. Asbestanlieferungen auf Paletten werden nicht akzeptiert.
Bitte lesen Sie vor der Anlieferung der Asbestabfälle das Merkblatt unter "Dokumente" durch und füllen Sie es aus.
Die Wertstoffhöfe bieten Ihnen Hilfe beim Abladen an:
- In Neunkirchen am Sand steht jeden Donnerstag von 8.00 bis 11.45 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr ein Gabelstapler zur Verfügung, mit dem Fachkräfte vor Ort Ihnen dabei helfen können, die Big-Bags und Platten-Bags abzuladen.
- In Altdorf steht jeden Mittwoch von 13.00 -18.00 Uhr ein Bagger zur Verfügung, mit dem Ihnen die Kolleg*innen gerne beim Abladen zur Hand gehen werden.
Abbruch- und Sanierungsarbeiten
Bei gewerblichen Arbeiten mit Asbest (Fassadensanierung, Dacharbeiten, Abbruchfirmen und Ähnliches) muss der Aufsichtführende über einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Lehrgang) verfügen. Gewerbliche Arbeiten mit Asbest müssen Sie 14 Tage vor Arbeitsbeginn beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden, bei geringfügigen Arbeiten mit Asbestzementprodukten – also weniger als 100 Quadratmeter - genügt eine einmalige Meldung.
Die folgenden Sicherheitshinweise gelten auch für Privatpersonen, die den Abbau selbst durchführen wollen.
- Halten Sie Asbestzementprodukte während der Arbeiten feucht, sodass sie nicht stauben.
- Sie müssen Asbestzementprodukte möglichst zerstörungsfrei abbauen. Sie dürfen sie nicht zersägen, zerbrechen, zertrümmern oder absichtlich zerkleinern, und auch nicht werfen.
- Sie müssen Asbestzementprodukte unmittelbar nach dem Abbau staubdicht in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse wie Big-Bags, Platten-Bags oder Folie verpacken.
- Während des Transportes darf keine Faserfreisetzung erfolgen, transportieren Sie die Asbestzementprodukte also immer nur staubdicht verpackt.
- Tragen Sie eine Staubschutzmaske der Filterart P2, um sich vor unvermeidbar freiwerdenden Stäuben zu schützen. Sie bekommen solche Masken im Baumarkt.
- Mit asbesthaltigem Staub verschmutzte Tragkonstruktionen müssen Sie feucht abzuwischen. Sie dürfen nur Sauggeräte der Verwendungskategorie K1 benutzen.
- Mit asbesthaltigem Staub verschmutzte, faserbindige Teile, beispielsweise Glaswollematten oder Teppichböden, müssen Sie anfeuchten und wie Asbest entsorgen.
Private Asbestanlieferung:
Die Wertstoffhöfe A stehen nur für private Anlieferungen offen,
- Altdorf am Mittwochnachmittag (zwischen 13:00 und 17:30 Uhr) und
- Neunkirchen a.S. am Donnerstag (zwischen 8:00 und 14:30 Uhr).
Für private Anlieferungen am Wertstoffhof A müssen im Voraus immer Termine gebucht werden.
An den Wertstoffhöfen A darf pro Anfallstelle und Tag nur eine private Asbestanlieferung stattfinden, die pauschal wie folgt abgerechnet wird, entweder
- einfache PKW / Kombi –Kofferraummenge (ein Big-Bag) zu 45,00 € , oder
- doppelte PKW / Kombi –Kofferraummenge (zwei Big-Bags) zu 90,00 €
- Kleinstmenge bis max. 100 l (max. ein Foliensack mit Blumenkasten, Aschenbecher, o.ä.) 7,50 €.
Private Anlieferungen zu den Wertstoffhöfen A von mehr als der doppelten Kofferraum-Menge werden nicht angenommen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt unter Dokumente.
Verpackungen, erhältlich auf den Wertstoffhöfen A ohne Terminbuchung:
- Foliensäcke (1,10 m x 0,70 m) 0,75 €/Stck.
- Big-Bags (0,90 m x 0,90 m) 13,00 €/Stck.
- Platten-Bags (2,00/2,60/3,20 m x 1,25 m) 13,00 €/Stck.
- Platten-Bags (1,75 m x 1,25 m x 0,40 m) 13,00 €/Stck.
Gewerbliche Anlieferung:
Gewerbliche Anlieferungen sind ausschließlich nur möglich bei der
NGV (Nürnberger Gewerbemüllverwertung Beteiligungs-GmbH),
Duisburger Str. 100 Festnetz: 0911 96270 0
90451 Nürnberg E-Mail: kontakt@ngv-recycling.de.
Kosten und Anlieferbedingungen sprechen Sie bitte vor Anlieferung mit der NGV GmbH ab.
Herr Riedel
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Herrmann
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Neßlauer
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz