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Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Wenn in einer Familie Probleme bestehen, ist es dem Amt für Familie und Jugend ein wichtiges Anliegen, gemeinsam mit den Eltern oder dem alleinerziehenden Elternteil und mit Blick auf die betroffenen Kinder gute Lösungen zu finden, damit sich die Situation schnell verbessert. Das Amt für Familie und Jugend hilft sowohl bei akuten Krisen als auch bei längerfristigen Herausforderungen.

Sie können sich zum Beispiel bei folgenden Problemen Unterstützung durch das Amt für Familie und Jugend suchen:

  • bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Kindern
  • bei Konflikten bei getrenntlebenden Elternteilen
  • bei Problemen in der Partnerschaft oder Ehe
  • bei häufigem Streit in der Familie
  • bei Schwierigkeiten im Umgang mit Grenzen bezüglich Medien
  • bei fehlende Alltagsstrukturen von Kindern und Jugendlichen
  • wenn extreme Lebenssituationen zu bewältigen sind
  • bei Problemen mit der Haushaltsführung
  • bei extremer familiärer Belastung

 Auch Kinder und Jugendliche finden Hilfe bei

  • Schwierigkeiten mit den Eltern
  • Ärger in der Schule
  • ständigem Streit mit Gleichaltrigen 

Unterstützung

Um Hilfen für eine Familie zu ermöglichen, sind die Eltern, Kinder und Jugendlichen die wichtigsten Ansprechpersonen für das Amt für Familie und Jugend. Im Gespräch kann der Hilfebedarf gemeinsam erörtert und Ziele erarbeitet werden.

Neben den Beratungsgesprächen im Amt für Familie und Jugend können unterschiedliche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeformen eingesetzt werden:

Ambulante Angebote:

  • Erziehungsbeistandschaft:
    Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördern ihre Verselbständigung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Erhaltung des Bezugs zur Familie.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe:
    Diese unterstützt die Familie durch Beratung und tatkräftige Hilfe bei Ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern.

Teilstationäre Hilfen:

  • Heilpädagogische Tagesgruppe:
  • Eine  Form der Unterstützung für Familien mit schulpfilchtigen Kinderm, bei der die Kinder und Jugendlichen den Nachmittag in einer pädagogisch geführten Gruppe verbringen. Hierbei soll das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Eine intensive Elternarbeit ist Teil dieser Hilfe.

Stationäre Hilfen:

  • Wohngruppen
  • betreutes Wohnen
  • Vollzeitpflege
  • gemeinsame Wohnformen von Mutter mit Kind oder Vater mit Kind

Ein weiteres Aufgabengebiet des Amtes für Familien und Jugend sind die Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII. Darunter fallen zum Beispiel Schulbegleitungen, besondere Therapieformen oder andere Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.

In akuten Krisen hat das Amt für Familie und Jugend die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche in Bereitschaftspflegefamilien oder Inobhutnahmestellen unterzubringen. Dieser Schritt wird mit den Sorgeberechtigten vorher eingehend besprochen.

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