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Guten Tag,

in der Kfz-Zulassung ist aktuell wegen einer umfangreichen Umstellung von IT-Systemen und Programmwechsel mit längeren Wartezeiten zu rechnen. 

Wenn Sie Ihre Zulassungsvorgänge nicht umgehend erledigen müssen, raten wir Ihnen zur Online-Terminreservierung (diese ist für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz, möglich). Bei Vorsprache ohne Termin ist derzeit mit teilweise erheblichen Wartezeiten zu rechnen. 

Danke für Ihr Verständnis! 

Inhalt

    Neuzulassung eines Fahrzeugs

    Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug zulassen.

    Änderung der Fahrzeugpapiere

    Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder technische Gegebenheiten an Ihrem Fahrzeug verändern, müssen Sie das der Zulassungsstelle melden.

    Umschreibung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte anmelden möchten, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsstelle auf sich umschreiben lassen.

    Online-Verfahren (i-Kfz)

    Im Rahmen des Bürgerserviceportals können Sie Anträge an die Kfz-Zulassungsstelle online erfassen und zur Bearbeitung weiterleiten.

    Außerbetriebsetzung, Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs

    Als Fahrzeughalter*in oder Verfügungsberechtigte*r können Sie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beantragen.

    Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge

    Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, kann Ihnen von der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis erteilt werden.

    Halterauskunft

    Die Zulassungsbehörde kann Ihnen Auskunft über Halter*in und Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges geben.

    Umweltplakette (Feinstaubplakette)

    Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Sie die Feinstaubplakette beantragen, mit der Sie die Umweltzonen in verschiedenen Städten befahren dürfen.

    Zulassung und Prüfung von Booten

    Um Ihr Wasserfahrzeug zuzulassen, müssen Sie einen Antrag beim Landratsamt stellen.