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Die Zulassungsstelle im Landratsamt Lauf ist am 17.02.2026 (Faschingsdienstag) zu den Annahmezeiten von 7:30 – 11:30 Uhr erreichbar.

Inhalt

    Wenn Sie einen Termin in der Zulassungsstelle im Hauptgebäude des Landratsamts in Lauf brauchen, nutzen Sie gern die Online-Terminreservierung. Bei Vorsprache ohne Termin kann es zu Wartezeiten kommen. 

     

    Inhalt

      Neuzulassung eines Fahrzeugs

      Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug zulassen.

      Änderung der Fahrzeugpapiere

      Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder technische Gegebenheiten an Ihrem Fahrzeug verändern, müssen Sie das der Zulassungsstelle melden.

      Umschreibung oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs

      Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte anmelden möchten, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsstelle auf sich umschreiben lassen.

      Digitaler Fahrzeugschein (DFZ)

      Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

      Online-Verfahren (i-Kfz)

      Im Rahmen des Bürgerserviceportals können Sie Anträge an die Kfz-Zulassungsstelle online erfassen und zur Bearbeitung weiterleiten.

      Außerbetriebsetzung, Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs

      Als Fahrzeughalter*in oder Verfügungsberechtigte*r können Sie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beantragen.

      Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge

      Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, kann Ihnen von der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis erteilt werden.

      Halterauskunft

      Die Zulassungsbehörde kann Ihnen Auskunft über Halter*in und Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges geben.

      Umweltplakette (Feinstaubplakette)

      Bei der Kfz-Zulassungsstelle können Sie die Feinstaubplakette beantragen, mit der Sie die Umweltzonen in verschiedenen Städten befahren dürfen.

      Zulassung und Prüfung von Booten

      Um Ihr Wasserfahrzeug zuzulassen, müssen Sie einen Antrag beim Landratsamt stellen.