Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren möchten, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Diese gibt es in drei verschiedenen Farben: Grün, Gelb und Rot. Die Farben sind den unterschiedlichen Schadstoffgruppen zugeordnet, die sich nach den Emissionsschlüsselnummern Ihres Fahrzeugs richten. Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben. Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und kostet derzeit ein Bußgeld von 100 Euro.
Bei folgenden Stellen erhalten Sie eine Umweltplakette:
- anerkannte Stellen die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen dürfen, Kfz-Werkstätten, technischer Dienst und technische Prüfstellen
- Kfz-Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte oder der Landkreise
Es besteht auch die Möglichkeit, dass für Ihr bei unserer Behörde zugelassenes Fahrzeug eine Umweltplakette auf dem Postwege zugestellt wird. Setzen Sie sich dazu bitte per E-Mail mit uns in Verbindung.
Für die anschließende Zusendung der Plakette entrichten Sie bitte 5,00 Euro auf das folgende Konto der Sparkasse Nürnberg:
Konto-Inhaber: Landkreis Nürnberger Land
IBAN: DE18 7605 0101 0240 1065 26
BIC: SSKNDE77XXX
Bitte geben Sie unbedingt auf der Überweisung als Verwendungszweck "Feinstaub", dass amtliche Kennzeichen und den Namen des Fahrzeughalters an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann. Die Plakette wird nach Eingang der Zahlung zugesandt.
Falls sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert, brauchen Sie auch eine neue Plakette. Auch, wenn Ihre Plakette durch jahrelange Sonneneinstrahlung verblasst und nicht mehr lesbar ist, brauchen Sie eine neue.
Sie benötigen den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr