Im Rahmen des Warenverkehrs werden Güter transportiert von denen erhebliche Risiken für die Allgemeinheit, Fahrpersonal, Rettungskräfte und die Umwelt ausgeht. Gefährliche Güter sind beispielsweise brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe sowie Chemikalien. Für derenn Transport gelten daher besondere gesetzliche Regelungen und Vorschriften.
Um diese Gefahren abzuwenden, wurden für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern sowie im See- und Luftverkehr internationale Regelwerke geschaffen, die regelmäßig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden.
Der Bereich der Fahrwegbestimmung im Straßenverkehr nach § 35a der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) fällt hierbei in die Zuständigkeit der Kreisbehörden wie dem LAndratsamt Nürnberger Land.
Gefahrgut - Rechte und Vorschriften (BMDV)
Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (Bayerische Staatskanzlei)
Herr Trieb
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz