Im Rahmen des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!" bezuschusst der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".
Es steht den Kursanbietern von Seepferdchen-Kursen frei, ob sie die Gutscheine akzeptieren und beim Landratsamt die Erstattung der 50 € pro förderberechtigtem Kind beantragen. Das Risiko, wenn ein Gutschein für ein nicht teilnahmerechtigtes Kind vorgelegt wird, trägt der Kursanbieter. Die genauen Förderbedingungen ergeben sich aus der "Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens". Ferner veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Kultur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum eine abschließende Liste mit den nötigen Mindestqualifikationen, welche die leitende Lehrperson des Schwimmkurses im Rahmen des Förderprogrammes erfüllen muss.
Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/2024:
Im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/2024 erhielten alle Erstklässler und Vorschulkinder einen entsprechenden Gutschein.
Für das Aktionsjahr 2023/2024 wurde der Bewilligungszeitraum verlängert bis 31.12.2024, damit möglichst vielen Kindern, die im Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 teilnahmeberechtigt sind, die Einlösung des Gutscheins noch ermöglicht wird.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen für das Aktionsjahr 2023/2024:
- Der Gutschein für die o.g. Kinder ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
- Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 beim Landratsamt eingereicht werden.
Kindergartenjahr 2024/2025:
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 können nur noch Vorschulkinder an der Gutschein-Aktion teilnehmen. Dies sind in der Regel Kinder, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde. Die Gutscheine wurden von den Kindergärten an die berechtigten Kinder ausgegeben. Im Einzelfall können die Kindergärten bei der Kindergartenfachaufsicht des Landratsamtes Gutscheine nachbestellen. Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann der Gutschein beim Landratsamt schriftlich beantragt werden (Antrag siehe Link unter dem Punkt "erforderliche Unterlagen”).
Weitere Informationen wie z.B. die Förderrichtlinie sowie den Antrag für Kursanbieter finden Sie unter "www.mach-mit.bayern.de" im Download-Bereich. Dort finden Sie außerdem FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz