Im Rahmen des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!" bezuschusst der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".
Es steht den Kursanbietern von Seepferdchen-Kursen frei, ob sie die Gutscheine akzeptieren und beim Landratsamt die Erstattung der 50 € pro förderberechtigtem Kind beantragen. Das Risiko, wenn ein Gutschein für ein nicht teilnahmerechtigtes Kind vorgelegt wird, trägt der Kursanbieter. Die genauen Förderbedingungen ergeben sich aus der "Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens". Ferner veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Kultur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum eine abschließende Liste mit den nötigen Mindestqualifikationen, welche die leitende Lehrperson des Schwimmkurses im Rahmen des Förderprogrammes erfüllen muss.
Aktionsjahr 2024/2025:
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 können nur noch Vorschulkinder an der Gutschein-Aktion teilnehmen. Dies sind in der Regel Kinder, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde. Die Gutscheine wurden von den Kindergärten an die berechtigten Kinder ausgegeben. Im Einzelfall können die Kindergärten bei der Kindergartenfachaufsicht des Landratsamtes Gutscheine nachbestellen. Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann der Gutschein beim Landratsamt schriftlich beantragt werden (Antrag siehe Link unter dem Punkt "erforderliche Unterlagen”).
Mindestens eine Unterrichtseinheit muss im Zeitraum 29.07.2024 bis 31.08.2025 liegen (= Bewilligungszeitraum).
Die Antragsfrist für Kursanbieter endet regulär am 30.11.2025.
Eventuelle Änderungen hinsichtlich der Antragsfrist oder des Bewilligungszeitraumes werden auf der Website "www.mach-mit.bayern.de" veröffentlicht.
Aktionsjahr 2025/2026:
Der Bewilligungszeitraum des Aktionsjahres 2025/2026 erstreckt sich auf den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.08.2026, d.h. mindestens eine Unterrichtseinheit muss in diesem Zeitraum stattfinden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Vorschulkinder, d.h. Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30.09.2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.
Die Antragsfrist für Kursanbieter endet regulär am 30.11.2026 (Ausschlussfrist).
Eventuelle Änderungen werden auf der Website "www.mach-mit.bayern.de" veröffentlicht.
Weitere Informationen wie z.B. die Förderrichtlinie sowie den Antrag für Kursanbieter finden Sie unter "www.mach-mit.bayern.de" im Download-Bereich. Dort finden Sie außerdem FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht und Gemeindefinanzen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz