Die Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land sind für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen sowie für die An-, Um- und Abmeldung zuständig. Das Landratsamt Nürnberger Land als Fachaufsicht unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Außerdem werden Vorbeglaubigungen (für Apostillen und Legalisationen) von Dokumenten der Pass- und Meldebehörden zur Verwendung im Ausland gefertigt.
Die kreisangehörigen Gemeinden kontaktieren das Landratsamt Nürnberger Land bei Fragen und Problemen.
- Passgesetz (PassG)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Herr Kraft
Personenstandswesen
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz