Das Landratsamt Nürnberger Land bietet als Ansprechpartner auch Beratung, wenn Sie sich durch Ihre Nachbaren bezüglich Lärm, Staub oder Gerüchen wesentlich beeinträchtigt fühlen.
Das Landratsamt Nürnberger Land berät unter anderem Bürger*innen sowie Betreiber*innen von Anlagen zu Fragen des Immissionsschutzes.
Für die Errichtung, den Betrieb sowie einer wesentlichen Änderung bestimmter Industrieanlagen, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Inhalt der zugrundeliegenden Genehmigung entsprechen.
Als Betreiber*in bestimmter Betriebe beziehungsweise Betriebsbereiche mit besonders großem Gefahrenpotenzial sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen zu ergreifen.
Als Betreiber*in von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unterliegen Sie (Eigen-)Überwachungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.