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ImmSch: Nachbarschutz: Beratung bei Lärm-, Staub- oder Geruchsbeschwerden

Das Landratsamt Nürnberger Land bietet als Ansprechpartner auch Beratung, wenn Sie sich durch Ihre Nachbaren bezüglich Lärm, Staub oder Gerüchen wesentlich beeinträchtigt fühlen.

ImmSch: Beratung und Auskünfte zum Immissionsschutz

Das Landratsamt Nürnberger Land berät unter anderem Bürger*innen sowie Betreiber*innen von Anlagen zu Fragen des Immissionsschutzes.

ImmSch: Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Industrieanlage

Für die Errichtung, den Betrieb sowie einer wesentlichen Änderung bestimmter Industrieanlagen, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 

ImmSch: Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Inhalt der zugrundeliegenden Genehmigung entsprechen.

ImmSch: Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Als Betreiber*in bestimmter Betriebe beziehungsweise Betriebsbereiche mit besonders großem Gefahrenpotenzial sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen zu ergreifen.

Meldungen bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Als Betreiber*in von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern unterliegen Sie (Eigen-)Überwachungs-, Dokumentations- und Meldepflichten.