Zur Aufgabe des Veterinäramts gehört in diesem Zusammenhang unter anderem die Untersuchung von Ausstellungstieren in den Herkunftsbeständen, die Erstellung von Gesundheitszertifikaten und die Überwachung der Tierschauen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen und tierseuchenrechtlicher Vorgaben gelegt. Im Gegensatz zu Tierschauen und Ausstellungen sind Tierbörsen Veranstaltungen, auf denen Tiere zum Kauf oder Tausch angeboten werden. Wenn Sie eine Tierbörse planen benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Als Verantwortliche*r benötigen Sie darüber hinaus einen entsprechenden Sachkundenachweis. Wenn Sie als Teilnehmer*in oder Anbieter*in gewerbemäßig mit Tieren handeln, müssen Sie bei Tierbörsen auch § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes beachten.
Wenn Sie Tierbörsen durchführen möchten, ist eine besondere Sachkunde erforderlich. Diese geht über die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz hinaus.
Anträge auf Genehmigung einer Tierausstellung, Tierschau und Tierbörse müssen Sie schriftlich bei Landratsamt Nürnberger Land stellen. Dieser kann formlos sein.
Dabei sind folgende Angaben wichtig.
- Angaben zur veranstaltenden und verantwortlichen Person(engruppe)
- Ort, Datum und Zeitrahmen der Veranstaltung
- Angabe zu den ausgestellten beziehungsweise angebotenen Tieren und Tierarten
- Gegebenenfalls Name und Adresse von betreuenden praktizierenden Tiermediziner*innen
Im Anschluss an die Antragstellung besichtigt das Veterinäramt den Veranstaltungsort. Erst, wenn Sie alle veterinärrechtlichen Vorgaben erfüllen, wird die behördliche Erlaubnis (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) erteilt.
Vorgeschriebene seuchenrechtliche Vorgaben (zum Beispiel Tollwutimpfungen bei Hunden und Katzen, Gesundheitsbescheinigungen) werden im Rahmen einer Einlassuntersuchung geprüft. Erfüllen Sie dies nicht, müssen Sie als Aussteller*in die Veranstaltung umgehend verlassen.
Tierausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen Sie spätestens vier Wochen vorher beim Landratsamt Nürnberger Land anmelden.
Die Kosten für die Bescheiderstellung sind variabel und bewegen sich zwischen 20 und bis zu 500 Euro.
Tierschutzgesetz
Viehverkehrsverordnung
Herr Dr. Gorka
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Dienststelle Hersbruck
Amberger Straße 54
91217 Hersbruck