Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Diesen bekommen Sie bei der unteren Jagdbehörde.
Die Jägerprüfung müssen Sie bestehen, wenn Sie einen Jagdschein erteilt bekommen möchten.
Stellen Sie bitte einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde, um sich als Jagdaufseher*in bestätigen zu lassen.
Eigentümer*innen von bejagbaren Flächen in einem Jagdbezirk sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes.
Das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk kann durch einen schriftlichen Jagdpachtvertrag verpachtet werden.
Als Jäger*in dürfen Sie Reh- und Rotwild nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegen.
Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden.
Wenn Sie selbst fischen und nicht selbst Inhaber*in des Fischereirechtes sind, brauchen Sie zusätzlich zum Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein.