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Beantragung eines Jagd- oder Falknerjagdscheins

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Diesen bekommen Sie bei der unteren Jagdbehörde.

Jägerprüfung

Die Jägerprüfung müssen Sie bestehen, wenn Sie einen Jagdschein erteilt bekommen möchten.

Bestätigung als Jagdaufseher

Stellen Sie bitte einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde, um sich als Jagdaufseher*in bestätigen zu lassen.

Jagdgenossenschaft: Betreuung und Rechtsaufsicht

Eigentümer*innen von bejagbaren Flächen in einem Jagdbezirk sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft entsteht kraft Gesetzes.

Jagdpachtvertrag: Prüfung und Bestätigung

Das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk kann durch einen schriftlichen Jagdpachtvertrag verpachtet werden.

Abschusspläne für Reh- und Rotwild

Als Jäger*in dürfen Sie Reh- und Rotwild nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegen.

Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen

Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden.

Erlaubnisschein für die Fischerei

Wenn Sie selbst fischen und nicht selbst Inhaber*in des Fischereirechtes sind, brauchen Sie zusätzlich zum Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein.