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Informationen zum Chancenaufenthalt

Wenn Sie eine Duldung besitzen, können Sie durch den sogenannten "Chancenaufenthalt" eine auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Zeit ist dazu da, alle Unterlagen, Voraussetzungen und Qualifikationen zu beschaffen, um die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Vorsicht: Die 18 Monate können nicht verlängert werden! 

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