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Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen möglich.

Allgemeine Information zu Passersatz und Ausweisersatz

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes.

Ausweisersatz

Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. In bestimmten Fälle kommt auch ein Ausweisersatz in Betracht.