Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. Als Ersatz sind die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer*innen möglich.
Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes.
Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Deutschland Passpflicht, also die Pflicht zum Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes. In bestimmten Fälle kommt auch ein Ausweisersatz in Betracht.