Radfahren im Nürnberger Land
Im Radelparadies Nürnberger Land hat auch der Alltagsradverkehr eine wichtige Funktion für die Mobilität aller Bürger*innen.
Neben den wunderschönen, touristischen Strecken bietet der Landkreis auch gute Möglichkeiten, das Fahrrad allgemein als Fortbewegungsmittel zu nutzen - und oftmals seine Vorteile gegenüber der Autonutzung zu zeigen.
Der Landkreis Nürnberger Land ist seit dem Frühjahr 2012 Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern). Die AGFK Bayern setzt sich als zentrales Ziel, den Schutz der Umwelt voranzubringen. Dabei soll besonders der Radverkehr als wesentliches Element des Umweltverbundes in der Nahmobilität gefördert werden.
Hier sind Sie an der richtigen Stelle, wenn Sie rund um den Radverkehr Informationen suchen oder auch Anregungen haben.
Inhalte im Überblick
Baustellen im Nürnberger Land
Neue Verkehrsvorschriften für Radfahrer*innen:
Geänderte Ampel-Regelung für Radfahrer*innen
Ab 2017 gelten Fahrräder als Fahrzeuge und nicht mehr als Passanten. Wer als Radfahrer*in unterwegs ist, muss ab sofort auf die Autoampeln achten. Halten die Autos an einer roten Ampel, müssen dies jetzt auch die Radfahrer*innen. Bislang galten für Radelnde die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer*innen vorhanden waren. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“, also jene, die auch für Autofahrer*innen gelten. Wer die neue Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld.
Diese Änderung trifft auch die Autofahrer*innen - denn jetzt kann es sein, dass selbst wenn die Fußgängerampel rot zeigt, ein Radelnder über die Kreuzung fährt.
Achtung: Auf gekennzeichneten Radwegen gelten weiterhin die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr!
Radfahrende Kinder dürfen auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden
Bisher galt: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Erwachsene dürfen das nicht. Das führte häufig zu Problemen - das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet auf der Straße. Dadurch war die Kommunikation sowie der Sichtkontakt zum Kind (und damit die Aufsicht) erschwert.
Folgende Änderung des § 2 Abs. 5 StVO ist erfolgt: Eine (!) Aufsichtsperson darf ebenfalls mit dem Rad den Gehweg benutzen, wenn Kinder bis acht Jahren begleitet werden. Die Altersgrenzen für Kinder wurden nicht geändert. Die begleitende Aufsichtsperson muss über 16 Jahre alt sein. Auf Fußgänger müssen beide natürlich weiter besonders Rücksicht nehmen.
Nutzung von Radwegen durch E-Bikes
Pedelecs, die den Fahrer während des Tretens bis zu einem Tempo von 25 km/h unterstützen, dürfen schon immer auf allen Radwegen fahren. Das neue Zusatzschild „E-Bikes frei“ gilt für Räder, die mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff/Schaltknopf fahren und das auch ohne dabei in die Pedale zu treten (vergleichbar mit einem Elektromofa). Diese eher seltenen E-Bikes dürfen jetzt auf Radwegen innerorts fahren, wenn diese mit dem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen E-Bikes generell den Radweg nutzen.
Achtung: Diese neue Regelung gilt NICHT für die schnellen Elektrofahrräder, die sog. S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet wird. Mit einem S-Pedelec darf auch nicht auf Radwegen gefahren werden, wenn sie für Mofas frei gegeben sind.
Forum "Radfahren im Nürnberger Land"
Seit einigen Jahren schon bietet der Landkreis mit dem "Forum Radfahren" allen Interessierten eine Plattform sich auszutauschen. Einmal monatlich trifft man sich in der Regel jeden letzten Mittwoch im Monat, normalerweise in Lauf-Wetzendorf, und bespricht aktuelle Themen rund um das Fahrradfahren. Dabei geht es weniger um Technik und Ausrüstung, sondern vielmehr um Verkehrssicherheit, Verkehrspolitik, die Instandhaltung und Pflege von bestehenden Radrouten, die Ausweisung neuer Routen und vieles mehr.
Die Moderation übernimmt die Radverkehrsbeauftragte Verena Loibl. Sie dient hierbei quasi als Schnittstelle zwischen den Fachstellen in den Ämtern und Behörden der Städte und Gemeinden sowie der Landkreisverwaltung. Sie nimmt Hinweise auf Gefahrenstellen und Mängel mit aus dem Forum und leitet sie intern weiter. Andererseits informiert sie die Teilnehmenden über anstehende Planungen, Aktionen und Veranstaltungen.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger im Nürnberger Land die Möglichkeit haben, sich am Dialog zu beteiligen, tourt das Radforum auch durch den Landkreis. Die aktuellen Stationen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Das Radverkehrskonzept für das Nürnberger Land
In aller Munde - aber noch nicht in allen Köpfen, noch nicht unter allen Fußsohlen:
Das Fahrrad als Alltags-Fortbewegungsmittel braucht mehr Rückenwind, den es aus einer einladenden Infrastruktur und Kommunikation, hilfreichem Service und Information sehr gut erhalten kann. Im Hinblick darauf hat der Landkreis Nürnberger Land nun ein Radverkehrskonzept beschlossen, das unter dem Motto „von 8 bis 80“ steht, was nichts anderes bedeutet, als dass alle Menschen als potentielle Radfahrende gesehen werden.
Entsprechend hat das beauftragte Institut nicht nur einen Netzplan entwickelt, der den gesamten Landkreis mit den gegebenen Mobilitätsachsen berücksichtigt, sondern ein umfassendes, mehrere Perspektiven abbildendes Konzept vorgelegt. Die Themen Sicherheit, Wegweisung, Schnittstellen zum ÖPNV, Abstellanlagen, Gestaltungsstandards bis hin zu Service- und Raststationen sind darin beleuchtet.
Das Werk stellt die breite, zielführende Basis für eine gewinnbringende Radverkehrsförderung im Nürnberger Land dar.
Wir stellen Ihnen das Konzept als Download zur Verfügung:
- Radverkehrskonzept
umfassender Abschlussbericht - Radverkehrskonzept
informative Kurzfassung - Anhang zum Radverkehrskonzept
Vorschlagskatalog für Maßnahmen
Radwegpatenschaft im Landkreis Nürnberger Land
Im Landkreis Nürnberger Land wird ein Großteil des Freizeitnetzes von einer Gruppe engagierter Radlerinnen und Radler regelmäßig kontrolliert. Die Radwegpaten und -patinnen betreuen im Landkreis die Fernradabschnitte des Fünf-Flüsse-Radweges, des Paneuroparadweges, des Pegnitz-Laber-Radweges, des Pegnitztalradweges sowie die neunzehn Radrundtouren durch das Nürnberger Land.
Kleinere Mängel an der Beschilderung und Wegweisung werden gleich vor Ort abgestellt und so geschehen die Aktivitäten der Radlerinnen und Radler weitgehend unbemerkt. Denn: Solange alles in bester Ordnung ist und die Touren ohne Probleme fahrbar sind, macht sich kaum jemand Gedanken darüber, wie die Aufkleber an Ort und Stelle kommen und wer größere Mängel zur Beseitigung notiert und an die zuständigen Stellen weiter gibt.
Dennoch ist der Beitrag, den die Radwegpaten/-patinnen zur Attraktivität des Radtourismus und des Radsports leisten, erheblich. Kaum einer der Straßenbaulastträger wäre in der Lage, seine Radwanderwege ständig aus Sicht der Radelnden zu überprüfen.
Im Rahmen des Tourenprogramms des ADFC Nürnberger Land werden von einigen Radwegpaten/-patinnen auch geführte Radtouren angeboten. Unter ortskundiger Leitung geht es dann als Gruppe zu einer Halb- oder Ganztagestour auf die Fahrt durchs Nürnberger Land. Das Angebot reicht von der gemütlichen Biergartentour über anspruchsvolle Mountainbikestrecken bis zur lehrreichen Kulturrunde.
- Radlland Bayern - bündelt alle Aktivitäten des Freistaats rund um das Thema Radverkehr (Radroutenplaner, Infos, Links)
- ADFC Nürnberger Land (ADFC im Nürnberger Land)
- ADFC Nürnberg (Kreisverband Nürnberg und Umgebung)
- AGFK Bayern (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V.)
- Bayerisches Landesvermessungsamt (Topographische Karten bestellen, Radwege als Overlays für TOP 50)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Nationaler Radverkehrsplan 3.0)