© Verena Loibl
Radfahren
im Nürnberger Land
Im Radelparadies Nürnberger Land hat auch der Alltagsradverkehr eine wichtige Funktion für die Mobilität aller Bürger*innen.
Neben den wunderschönen, touristischen Strecken bietet der Landkreis auch gute Möglichkeiten, das Fahrrad allgemein als Fortbewegungsmittel zu nutzen - und oftmals seine Vorteile gegenüber der Autonutzung zu zeigen.
Der Landkreis Nürnberger Land ist seit dem Frühjahr 2012 Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern). Die AGFK Bayern setzt sich als zentrales Ziel, den Schutz der Umwelt voranzubringen. Dabei soll besonders der Radverkehr als wesentliches Element des Umweltverbundes in der Nahmobilität gefördert werden.
Hier sind Sie an der richtigen Stelle, wenn Sie rund um den Radverkehr Informationen suchen oder auch Anregungen haben.
Inhalte im Überblick
Sperrung der Fuß-/Radwegunterführung an der Happurger Straße
Die Fuß-/Radweg-Unterführung bei der Kreuzung Ostbahnstraße/Happurger Straße ist immer noch gesperrt. Grund sind weitere Aufgrabungsarbeiten der HEWA und der N-Ergie zur Um- und Neuverlegung von Gas- und anderen Versorgungsleitungen im Vorfeld des Neubaus Schulzentrum.
Die Umleitung führt durch die Fußwegunterführung beim „Gärtlein“ und über den Großparkplatz Plärrer. Schüler*innen, die über den Eisenbahnweg kommen, können den Fußgängerüberweg/Zebrastreifen an der Ostbahnstraße nutzen. Mit der ausführenden Baufirma ist vereinbart, dass die Sperrung der Fuß-/Radwegunterführung an
den arbeitsfreien Tagen aufgehoben wird, sofern es der Baufortschritt zulässt. Die Teilsperrung der Happurger Straße zwischen der Einmündung zur Ostbahnstraße und der Ausfahrt des Lehrerparkplatzes vor der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule wird voraussichtlich Ende dieser Woche aufgehoben. Die Zufahrt zum Großparkplatz Plärrer bleibt aber weiter gesperrt.
Baustellen im Nürnberger Land
Fahrradmitnahme im ÖPNV
Die Fahrradmitnahme in Bahnen des Regionalverkehrs mit dem 1-€-Ticket ist auch innerhalb des VGN möglich. Das 1-€-Ticket für die Fahrradmitnahme heißt offiziell BaSTi (R).
Generell ist die Mitnahme in allen Verkehrsmitteln des VGN möglich, sofern die gegebenen Kapazitäten ausreichen, also auch in Bussen. Bisher wurde innerhalb des VGN dafür eine „Kinderfahrkarte“ mit halbem Tarif für die gewählte Strecke fällig. Nun ist die Gültigkeit des BaSTi (R) auf den Verkehrsverbund ausgedehnt worden. Dies macht es etwas einfacher, das sinnvolle Angebot zu nutzen.
Verschiedenste zeitliche und räumliche Einschränkungen bestehen allerdings weiterhin. Zum Beispiel an Wochenenden im Sommerhalbjahr oder auch im RE1 München-Nürnberg-Express ist es nicht gültig. Zu beachten sind aber noch mehr Ausnahmen.
Deshalb empfiehlt sich zur Planung einer Fahrt der Blick auf die Erläuterungen unter
Tempo 30
Zukünftig wird die Möglichkeit, im Ort streckenbezogen an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anzuordnen, etwas ausgedehnt. Z.B. ist Tempo 30 zukünftig an Spielplätzen, stark frequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen, sowie an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung möglich. Die genaue Ausgestaltung wird erst mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO getroffen.
Nebeneinander fahren
Autofahrende dürfen immer mit Partner*in neben sich die Fahrbahn nutzen und nette Unterhaltungen dabei führen. Sogar wenn niemand neben ihnen sitzt, nutzen sie mit doppelter Breite die Fahrbahn.
Ein wenig von diesen Vorzügen dürfen auch Radfahrende genießen: Nebeneinanderfahren ist immer dann erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden (StVO § 2 Abs. 4). Das ist noch keine Gleichberechtigung, aber eine Verbesserung, die spürbar angenehmeres Radeln ermöglicht.
Forum "Radfahren im Nürnberger Land"
Seit einigen Jahren schon bietet der Landkreis mit dem "Forum Radfahren" allen Interessierten eine Plattform sich auszutauschen. Einmal monatlich trifft man sich in der Regel jeden letzten Mittwoch im Monat, normalerweise in Lauf-Wetzendorf, und bespricht aktuelle Themen rund um das Fahrradfahren. Dabei geht es weniger um Technik und Ausrüstung, sondern vielmehr um Verkehrssicherheit, Verkehrspolitik, die Instandhaltung und Pflege von bestehenden Radrouten, die Ausweisung neuer Routen und vieles mehr.
Die Moderation übernimmt die Radverkehrsbeauftragte Verena Loibl. Sie dient hierbei quasi als Schnittstelle zwischen den Fachstellen in den Ämtern und Behörden der Städte und Gemeinden sowie der Landkreisverwaltung. Sie nimmt Hinweise auf Gefahrenstellen und Mängel mit aus dem Forum und leitet sie intern weiter. Andererseits informiert sie die Teilnehmenden über anstehende Planungen, Aktionen und Veranstaltungen.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger im Nürnberger Land die Möglichkeit haben, sich am Dialog zu beteiligen, tourt das Radforum auch durch den Landkreis. Die aktuellen Stationen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Mit Regeln
Auf Geh- und Radwegen besteht generell ein absolutes Halteverbot.
Nein ⇢ auch nicht für den schnellen Gang zum Bäcker, auch nicht die Minute um einen Handyanruf zu machen, man darf mit einem KFZ überhaupt nicht auf einem Geh- oder Radweg anhalten.
Die dieser Regel entgegenstehende gängige Praxis gefährdet Fußgänger*innen und Radfahrende massiv, da oft nur ein Ausweichen auf die Fahrbahn übrigbleibt. Auf kombinierten Geh- und Radwegen kommen sich dadurch Fahrräder und zu Fuß gehende Personen unverschuldet in die Quere.
Das Anhalten eines KFZ auf dem Geh- oder Radweg wird mit einem Bußgeld von mindestens 50 € bis zu 100 € geahndet.
Mit Recht auf der Fahrbahn
Kennen Sie die Bedeutung dieser Verkehrszeichenkombination?
Liebe Autofahrende ⇢ behalten Sie bitte im Kopf, dass Radfahrende hier ganz regulär auf der Fahrbahn unterwegs sind! Der Gehweg ist kein Radweg!
Liebe Radelnde ⇢ bitte behalten Sie im Kopf, dass Sie auf dem Gehweg „zu Gast“ sind und angemessen Rücksicht nehmen auf alle zu Fuß Gehenden! Und das auch nur, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ dabei ist.
In der Regel ist hier der Radverkehr auf der Fahrbahn unterwegs ⇢ im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr. In Schrittgeschwindigkeit darf der Radfahrende auch den Gehweg nutzen ⇢ selbstverständlich mit der gebotenen Rücksicht auf den Fußverkehr.
Mit Abstand
Der ausreichende Sicherheitsabstand beim Überholen von KFZ zu Radfahrenden und Fußgänger*innen klar in Zahlen gefasst: innerorts 1,5 m und außerorts 2 m!
StVO §5 Abs. 4:
„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmenden eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß gehenden Personen, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Radfahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“
Folglich kann zu knappes Überholen mit einem Bußgeld von 30 € belegt werden (bei einer Gefährdung bis zu 80 €). Schwierig gestaltet sich allerdings immer der Nachweis des Vergehens.
Außerdem gibt es neu das Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.
Es wird im Straßenraum sehr selten eingesetzt. Wenn z. B. aufgrund der verfügbaren Fahrbahnbreite ein Überholmanöver immer nur mit Unterschreitung des geforderten Mindestabstandes möglich wäre, dann besteht durch die Gegebenheiten ein faktisches Überholverbot und soll nicht zusätzlich beschildert werden:
StVO §39 Abs. 1:
„(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“
Das Radverkehrskonzept für das Nürnberger Land
In aller Munde - aber noch nicht in allen Köpfen, noch nicht unter allen Fußsohlen:
Das Fahrrad als Alltags-Fortbewegungsmittel braucht mehr Rückenwind, den es aus einer einladenden Infrastruktur und Kommunikation, hilfreichem Service und Information sehr gut erhalten kann. Im Hinblick darauf hat der Landkreis Nürnberger Land nun ein Radverkehrskonzept beschlossen, das unter dem Motto „von 8 bis 80“ steht, was nichts anderes bedeutet, als dass alle Menschen als potentielle Radfahrende gesehen werden.
Entsprechend hat das beauftragte Institut nicht nur einen Netzplan entwickelt, der den gesamten Landkreis mit den gegebenen Mobilitätsachsen berücksichtigt, sondern ein umfassendes, mehrere Perspektiven abbildendes Konzept vorgelegt. Die Themen Sicherheit, Wegweisung, Schnittstellen zum ÖPNV, Abstellanlagen, Gestaltungsstandards bis hin zu Service- und Raststationen sind darin beleuchtet.
Das Werk stellt die breite, zielführende Basis für eine gewinnbringende Radverkehrsförderung im Nürnberger Land dar.
Wir stellen Ihnen das Konzept als Download zur Verfügung:
- Radverkehrskonzept
umfassender Abschlussbericht - Radverkehrskonzept
informative Kurzfassung - Anhang zum Radverkehrskonzept
Vorschlagskatalog für Maßnahmen
Radwegpatenschaft im Landkreis Nürnberger Land
Im Landkreis Nürnberger Land wird ein Großteil des Freizeitnetzes von einer Gruppe engagierter Radlerinnen und Radler regelmäßig kontrolliert. Die Radwegpaten und -patinnen betreuen im Landkreis die Fernradabschnitte des Fünf-Flüsse-Radweges, des Paneuroparadweges, des Pegnitz-Laber-Radweges, des Pegnitztalradweges sowie die neunzehn Radrundtouren durch das Nürnberger Land.
Kleinere Mängel an der Beschilderung und Wegweisung werden gleich vor Ort abgestellt und so geschehen die Aktivitäten der Radlerinnen und Radler weitgehend unbemerkt. Denn: Solange alles in bester Ordnung ist und die Touren ohne Probleme fahrbar sind, macht sich kaum jemand Gedanken darüber, wie die Aufkleber an Ort und Stelle kommen und wer größere Mängel zur Beseitigung notiert und an die zuständigen Stellen weiter gibt.
Dennoch ist der Beitrag, den die Radwegpaten/-patinnen zur Attraktivität des Radtourismus und des Radsports leisten, erheblich. Kaum einer der Straßenbaulastträger wäre in der Lage, seine Radwanderwege ständig aus Sicht der Radelnden zu überprüfen.
Im Rahmen des Tourenprogramms des ADFC Nürnberger Land werden von einigen Radwegpaten/-patinnen auch geführte Radtouren angeboten. Unter ortskundiger Leitung geht es dann als Gruppe zu einer Halb- oder Ganztagestour auf die Fahrt durchs Nürnberger Land. Das Angebot reicht von der gemütlichen Biergartentour über anspruchsvolle Mountainbikestrecken bis zur lehrreichen Kulturrunde.
- Radlland Bayern - bündelt alle Aktivitäten des Freistaats rund um das Thema Radverkehr (Radroutenplaner, Infos, Links)
- ADFC Nürnberger Land (ADFC im Nürnberger Land)
- ADFC Nürnberg (Kreisverband Nürnberg und Umgebung)
- AGFK Bayern (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V.)
- Bayerisches Landesvermessungsamt (Topographische Karten bestellen, Radwege als Overlays für TOP 50)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Nationaler Radverkehrsplan 3.0)