Als angehende Fahrlehrer*in machen Sie zuerst die Grundfahrlehrererlaubnis BE.
Diese besteht aus drei Teilprüfungen:
- einer fahrpraktische Prüfung,
- einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
- und je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.
Bestehen Sie die Fahrlehrausbildung als staatlich anerkannte*r Fahrlehrer*in, bekommen Sie den Fahrlehrschein. Falls Sie anschließend auch Ihre Fahrlehrerlaubnis um die Klassen A, CE und DE ergänzen möchten, besteht die Fahrlehrprüfung nur noch aus zwei Teilen. Die Fachkundeprüfung sowie die Fahrprobe und die Lehrkompetenz wurden dann bereits im Rahmen der Ausbildung zur Klasse BE erbracht.
Bitte reichen Sie bei den untengenannten Fachkräften folgende Dokumente ein:
- Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis (§ 9Abs. 1 des FahrlG)
- einen Nachweis Ihrer geistigen und körperlichen Eignung
- einen Nachweis über mindestens eine abgeschlossene Berufsaufbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- einen Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse BE
- einen Nachweis, dass Sie die Ausbildung zum Fahrlehrer oder zur Fahrlehrerin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Fahrlehrergesetzes begonnen haben
Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis - Onlineverfahren
Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE - Onlineverfahren
Antrag auf Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis - Onlineverfahren
Die Kosten belaufen sich ab 44,20 Euro.
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage (zu § 1)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) § 2 Auslagen
Herr Uhlmann
Verkehrsrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz