Die Abmeldung oder Stilllegung können Sie sowohl für Fahrzeuge mit LAU-/HEB-/ESB-/PEG-/N-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge durchführen lassen. Sie ist erst mit der Entstempelung des Kennzeichens abgeschlossen.
Die Steuer- und Versicherungspflicht erlischt dabei. Versicherung und Finanzamt werden online von der Außerbetriebsetzung informiert.
Sie dürfen mit dem Fahrzeug anschließend nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Sie können Ihr Fahrzeug auch bei einer anderen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind; insbesondere darf der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht fehlen. Ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Verlust geraten, kann dieser nur bei der kennzeichenführenden Kfz-Behörde neu ausgestellt werden.
Wichtig! Sollten Sie das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug benötigen und es noch am gleichen Tag übernehmen wollen, dürfen Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug nicht mehr fahren (auch nicht zum Abstellort). Für die Rückfahrt muss das Fahrzeug versichert sein. Sollte das Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen werden, ist eine Rückfahrt nicht möglich!
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das / die Kennzeichenschild(er) (mit Siegel auf den Kennzeichen)
- Bei Verschrottung eines Fahrzeugs ist ein Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebes und zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Online-Verfahren (iKfz) – Nutzung des Bürgerserviceportals
Sie haben die Möglichkeit im Rahmen des Bürgerseviceportals Anträge an die Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Nürnberger Land online zu erfassen und zur Bearbeitung weiterzuleiten.
Mit diesem Service können Sie von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen beantragen. Nach Einführung der Stufe 3 zum 01.10.2019 sind derzeit folgende Vorgänge möglich:
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Änderung der Halterdaten (nur Adressänderung keine Namensänderung)
Folgende Vorraussetzungen müssen für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktiverter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
- Sie verfügen über eine dieser Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, MasterCard, VISACard.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Vorraussetzungen zum Online-Verfahren erhalten Sie auch auf der Hompage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hier kommen Sie zum Bürgerserviceportal.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr beträgt 16,80 Euro
Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines kommen zu den oben genannten Gebühren zusätzlich folgende Beträge:
- Versicherung an Eides statt bei Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II (kann nur durch Halter*in erfolgen, Vertretung nicht möglich)
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil I – Gebühr 10,90 Euro
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheiniung Teil II – Gebühr 4,40 Euro
- Aufbietungsgebühr Kraftfahrtbundesamt (KBA) 5,10 Euro
- Aufbietungsgebühr Landkreis 8,70 Euro
- Wenn die Fahrzeugpapiere noch nicht nach EU-Recht umgestellt wurden, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.
Bei der Außerbetriebsetzung haben Sie die Möglichkeit das Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeugs zu reservieren. Die Gebühr beträgt für die Reservierung 2,60 Euro. Sollten Sie das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug benötigen, fallen zusätzlich 10,20 Euro Gebühren an.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr