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Wassersport, Erholungsseen und Tauchen

Seen oder Flüsse dürfen Sie ohne wasserrechtliche Erlaubnis benutzen. Voraussetzung ist aber, dass Sie dies ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke und außerhalb von Schilf und Röhrichtbeständen tun. Außerdem dürfen Sie bei der Nutzung das Gewässer und sein Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigen. Zu diesem sogenannten allgemein erlaubten Gemeingebrauch gehört zum Beispiel das Baden, Tränken, Schwemmen und das Schöpfen mit Handgefäßen (beispielsweise Gießkannen). Außerdem dürfen Sie Modellboote ohne Verbrennungsmotor nutzen. Auch Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft sind erlaubt. Modellboote mit Elektroantrieb dürfen Sie in bestimmten Gebieten nicht betreiben.

Die Pegnitz dürfen Sie nur eingeschränkt befahren. Dies regeln die Kanuverordnung vom 04. Mai 2012 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10/2012) und die Allgemeinverfügung vom 24. März 2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6/2017).

Wassersportveranstaltungen müssen Sie in jedem Fall vorher beim Landratsamt Nürnberger Land anmelden. Wir empfehlen Ihnen die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt. Die Kontaktpersonen finden Sie unten.

Das Tauchen im Happurger Baggersee ist in der Verordnung zur Regelung des Tauchens mit Atemgerät vom 21. März 2000 geregelt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11/2000).

Die Ergebnisse der laufenden Überwachung der Badegewässerqualität im Jahr 2022 geben Ihnen Auskunft über die Wasserqualität des Happurger Baggersees.

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