Bitte beachten Sie, dass die Befahrung der Pegnitz im Streckenabschnitt Neuhaus a. d. Peg. bis Hohenstadt mit Stand Up Paddles, Schlauchbooten (außer Schlauchkajaks und Schlauchkanadiern) und Flößen nicht erlaubt ist.
Informationen zu überwachten beziehungsweise zugelassenen Badeseen im Landkreis Nürnberger Land erhalten Sie beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Nürnberger Land (Telefonnummer: 09123 950 6550).
Allgemeinverfügung zur Befahrung der Pegnitz zwischen Neuhaus und Artelshofen
- Badegewässer
- Ampelregelung zum Befahren der Pegnitz
- Kanuverordnung vom 04. Mai 2012
- Allgemeinverfügung vom 24. März 2017
- Kanufahren auf der Pegnitz (Tourismusportal des Landkreises Nürnberger Land)
Frau Oberleiter
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz