Der Landkreis Nürnberger Land ist als Untere Denkmalschutzbehörde für die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen nach Art. 7 i. V. m. Art. 15 Bayer. DSchG (DSchG) zuständig.
Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn:
- Sie auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen wollen, obwohl sich dort Bodendenkmäler befinden.
- Sie vermuten oder annehmen müssen, dass sich auf einem Grundstück Bodendenkmäler befinden, auf dem Sie Erdarbeiten vornehmen möchten.
Eine entsprechende Erlaubnis des Bauamtes bekommen Sie nur, wenn Sie bei Ihrem Vorhaben die denkmalrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Beantragen Sie diese Erlaubnis bitte bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Nürnberger Land, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen.
Legen Sie dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 15 DSchG bitte eine Beschreibung der Maßnahmen bei, die Sie planen.
Antrag Bodendenkmal - Onlineformular
Die Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich im Genehmigungsbescheid.
Frau Besold
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Besold ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Lauf a.d. Pegnitz
- Leinburg
- Neunkirchen a. Sand
- Ottensoos
- Reichenschwand
- Röthenbach a.d. Pegnitz
- Rückersdorf
- Schwaig b. Nürnberg
Herr Geiger
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Alfeld
- Altdorf b. Nürnberg
- Burgthann
- Engelthal
- Feucht
- Happurg
- Hartenstein
- Henfenfeld
- Hersbruck
- Kirchensittenbach
- Neuhaus a.d. Pegnitz
- Offenhausen
- Pommelsbrunn
- Schnaittach
- Schwarzenbruck
- Simmelsdorf
- Velden
- Vorra
- Winkelhaid