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Bestätigung für Reisen ins Ausland mit Betäubungsmitteln

Wenn Sie Reisen in Länder des Schengener Abkommens oder in Länder, die diesem nicht angehören, unternehmen möchten und dabei Betäubungsmittel (BtM) mit sich führen, brauchen Sie entsprechende Bescheinigungen. Diese muss Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ausstellen und das Staatliche Gesundheitsamt muss sie beglaubigen.  

 

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