Wenn Sie Betäubungsmittel einnehmen und verreisen wollen, müssen Sie unterscheiden, ob das Reiseziel ein Land des Schengener Abkommens ist oder nicht, weil sich danach die Auswahl des auszufüllenden Formulars richtet. Das Formular muss Ihr behandelnder Arzt ausfüllen und es wird vom Gesundheitsamt beglaubigt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Nürnberger Land ist nur für die Ärzte zuständig, die ihren Praxis-Sitz im Landkreis Nürnberger Land haben.
Das Gesundheitsamt prüft dabei vor der Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom auszufüllenden Arzt gemachten Angaben (Handelsbezeichnung [Medikamentenname], Internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Darreichungsform, Wirkstoff-Konzentration, Gebrauchsanweisung [Dosierung], Gesamtwirkstoffmenge bezogen auf die Gesamtreisedauer, Gesamtzahl der Tabletten für die Reisedauer, Reichdauer der Verschreibung in Tagen). Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf maximal 30 Tage betragen.
Wichtig ist, dass Sie für jedes Medikament ein eigenes Formular benötigen und sie das aktuelle Rezept vorlegen müssen, um die Angaben kontrollieren zu können.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie ggf. Länder durchreisen und dort Grenzen passieren und somit beide Formulararten (Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten) benötigen.
Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben und die Bundesopiumstelle rät, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen beispielhafte Formulare zur Verfügung:
Da handschriftliche Änderungen auf dem zu beglaubigenden Formular nicht mehr gebräuchlich sind, empfiehlt sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt (mindestens 2 Wochen vor der Reise) mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und einen Termin zur endgültigen Beglaubigung zu vereinbaren. So besteht auch die Möglichkeit erforderliche Korrekturen und Ergänzungen bei unvollständigen Angaben durch den Arzt vornehmen zu lassen.
In unserem Kontakfomular können Sie Ihr Anliegen samt erforderliche Dateien hochladen.
Pro Bescheinigung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 10 €.
Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Pass, mit dem Sie ins Ausland fahren, eine Kopie Ihres aktuellen Betäubungsmittelrezeptes und die ausgefüllte Bescheinigung, die vom Gesundheitsamt zu bestätigen ist.
Pro Bescheinigung fallen Kosten in Höhe von 10 Euro an.
Sekretariat
Staatliches Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf