Für das Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen, in denen gefährliche Stoffe oder Stoffgruppen eingesetzt werden, ist eine wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn bei der Vorreinigung des Abwassers die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Dies betrifft unter anderem Betriebe der Fleischwirtschaft, Brauereien, Chemische Industrie, Medizinische Betriebe oder Betriebe, in denen mineralölhaltiges Abwasser anfällt. Eine Liste solcher Betriebe finden Sie in der Abwasserverordnung (AbwV).
Wenn Sie für die abwassertechnische Einrichtung eine Bauartzulassung haben, legen Sie diese bitte dem Landratsamt vor. Bitte melden Sie die abwassertechnische Einrichtung außerdem rechtzeitig bei den Fachkräften des Landratsamts an und legen Sie die entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen vor. Ist dies geschehen, gilt die Genehmigung als widerruflich erteilt.
Bitte reichen Sie zur Prüfung der wasserrechtlichen Erlaubnis die folgenden Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital beim Landratsamt ein:
- Formloser, schriftlicher Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung,
- Erläuterungsbericht mit Angaben zu:
- Art und Ort des Abwasseranfalls,
- maximale Abwassermengen (Kubikmeter pro Tag),
- Dimensionierung der Abwasserbehandlungsanlagen (unter anderem Abscheideranlagen und Schlammfänge),
- Kreislaufführung (Kfz-Waschanlagen),
- aktueller Entwässerungsplan,
- Schriftliche Zustimmung des Kanalnetzbetreibers (Kommune beziehungsweise Zweckverband)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
Herr Burkhardt
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Ansprechpartner für: Altdorf, Burgthann, Feucht, Lauf a.d. Pegnitz, Leinburg, Neunkirchen a. Sand, Ottensoos, Reichenschwand, Röthenbach, Rückersdorf, Schnaittach, Schwaig, Schwarzenbruck, Simmelsdorf, Winkelhaid
Herr Pickelmann
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Ansprechpartner für: Alfeld, Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Hersbruck, Kirchensittenbach, Neuhaus a.d. Pegnitz, Offenhausen, Pommelsbrunn, Velden, Vorra