Ihr Bebauungsplan ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn er nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Die Genehmigungspflicht kann entfallen, wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird.
Wenn der Plan oder die Satzung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind oder dem Baugesetzbuch widersprechen, können sie nicht genehmigt werden.
Weitere Informationen zur Bauleitplanung, zu deren Instrumenten die Flächennutzungs- und Bebauungspläne gehören, finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Gemeinde legt dem Landratsamt die Verfahrensakten zur Genehmigung vor. Dieses prüft, ob alle Verfahrensabläufe korrekt waren, und sendet binnen drei Monaten die Genehmigung per Bescheid mit einer unterschriebenen Ausfertigung des Flächennutzungsplans an die Gemeinde zurück.
Herr Riemer
Bauamt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz