Als „Erdaushub” im Sinne der Entsorgung auf Deponien bezeichnet man ausgehobenen Boden ohne organische Bestandteile, auch mineralischer Unterboden oder mineralischer Untergrund genannt. Humusreicher Oberboden, auch „Mutterboden" genannt, ist hingegen in Deutschland besonders vor Vernichtung geschützt, muss aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften so weit wie möglich wiederverwendet werden und darf nicht ohne Weiteres auf Deponien abgelagert werden.
„Bauschutt“ definiert man in der Abfallwirtschaft als rein mineralisches, sogenanntes „inertes“ Material. Das sind zum Beispiel Ziegelsteine, Dachziegel, Kalksandsteine, Natursteine, Mörtel, Putz, Fliesen, Sand, Schotter und Beton, aber auch Keramik oder Porzellan. Bauschutt fällt vor allem beim Abriss, Bau oder Umbau von Gebäuden an. Bauschutt können Sie in kleinen Mengen an den Wertstoffhöfen Typ A (Altdorf und Neunkirchen am Sand) abgeben. Auch einige der Wertstoffhöfe Typ B nehmen kleine Mengen an. Bitte informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Größere Mengen Bauschutt müssen Sie zu Bauschuttrecyclinganlagen oder -deponien bringen.
Kleine Mengen Bauschutt, also etwa ein halber Kofferraum, können Sie an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben. Das kostet Sie 7,50 Euro.
Abfallberatung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz