AAA
Menü

Verpflichtungserklärung; Einladung; Abgabe

Sie können Drittstaatsangehörigen, welche für die Einreise ein Visum benötigen, mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen.

Mit dieser verpflichten Sie sich, diese*n unterzubringen, den Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Inhalt