Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung setzen Sie sich bitte mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in in Verbindung. Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie der/dem betroffenen Drittstaatsangehörigen, welche*r sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Circa 30 Minuten pro Verpflichtungserklärung.
Die letzten drei Gehaltsabrechungen oder Sicherheitsleistungen pro Gast 3.000,00 Euro (Bonitätsprüfung)
Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
Ausgefüllte Antragsformular. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. Online ! (siehe Formulare)
29,00 Euro je Verpflichtungserklärung.
Frau Cosgrove
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis F, Y bis Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Strobel
Sachbearbeiterin Buchstaben: G bis X
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr