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Verpflichtungserklärung; Besuchseinladung; kurzfristiger Aufenthalt

Sie können Drittstaatsangehörigen, welche für die Einreise ein Schengen-Visum (Visumkategorie C) benötigen, mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen.

Mit dieser verpflichten Sie sich, diese*n unterzubringen, den Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

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