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Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Die Beratungsstellen sollen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien unterstützen und die Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Elternteilen fördern.

Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn wegen Problemen in der Familie das Wohl des Kindes oder der Kinder nicht gewährleistet werden kann.

Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme

Wenn ein Kind misshandelt oder missbraucht wird, kann das Jugendamt einschreiten und das Kind in Obhut nehmen, um es zu schützen.

Häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch und Kinder in Not

Hier finden Sie Informationen und Hilfsangebote zu den Themen häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch und Kinder in Not.

Mitwirkung des Jugendamtes im familiengerichtlichen Verfahren

Bei bestimmten Verfahren vor dem Familiengericht muss das Gericht die Stellungnahme des Jugendamtes berücksichtigen, bevor es eine Entscheidung trifft.

Vormundschaft für Minderjährige: Ergänzungspflegschaft

Wenn Eltern aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzunsgpflegschaft gestellt.

Jugendgerichtshilfe: Jugendhilfe im Strafverfahren

Wird ein junger Mensch straffällig, bietet das Jugendamt Hilfen an, die auch die Begleitung während des Gerichtsverfahrens umfassen kann.