Die Beratungsstellen sollen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien unterstützen und die Erziehungsfähigkeit von Eltern oder Elternteilen fördern.
Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn wegen Problemen in der Familie das Wohl des Kindes oder der Kinder nicht gewährleistet werden kann.
Wenn ein Kind misshandelt oder missbraucht wird, kann das Jugendamt einschreiten und das Kind in Obhut nehmen, um es zu schützen.
Hier finden Sie Informationen und Hilfsangebote zu den Themen häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch und Kinder in Not.
Bei bestimmten Verfahren vor dem Familiengericht muss das Gericht die Stellungnahme des Jugendamtes berücksichtigen, bevor es eine Entscheidung trifft.
Wenn Eltern aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzunsgpflegschaft gestellt.
Wird ein junger Mensch straffällig, bietet das Jugendamt Hilfen an, die auch die Begleitung während des Gerichtsverfahrens umfassen kann.