Im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg werden alle rechtskräftigen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert, die mit Punkten bewertet wurden – beispielsweise zu schnelles Fahren oder das Ignorieren einer roten Ampel. Wenn eine Person eine bestimmte Punktgrenze erreicht, teilt die KBA dies der Fahrerlaubnisbehörde mit. Diese ergreift dann folgende Maßnahmen:
1. Stufe
Bei Erreichen von vier bis fünf Punkten spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung aus. Die betroffene Person kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, um einen Punkt abzubauen. Die Punktereduzierung erfolgt allerdings nur, wenn diese Person zum Zeitpunkt des Abschlusses des Seminars nicht mehr als fünf Punkte hatte – hier gilt das Tattagsprinzip! Das bedeutet, die Punkte „entstehen“ an dem Tag, an dem die Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, auch wenn diese erst später ins Fahreignungsregister eingetragen wird.
2. Stufe
Bei Erreichen von sechs bis sieben Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen. Die betroffene Person kann zwar weiterhin an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, eine Punktereduzierung hierfür erfolgt allerdings nicht mehr.
3. Stufe
Bei Erreichen von acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt dann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten und es müssen mehrere weitere Voraussetzungen erfüllt werden, zum Beispiel muss die Person ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, das die erneute Erteilung des Führerscheins befürwortet.
Hier finden Sie Listen der Fahrschulen in der näheren Umgebung, die Fahreignungsseminare anbieten.
- Ermahnung und Verwarnung: je 17,90 Euro
- Entzug der Fahrerlaubnis: in der Regel 200 Euro
- sowie jeweils die Kosten für die Postzustellung: 3,67 Euro
Gegen Maßnahmen, die im Rahmen des Fahreignungsbewertungssystems getroffen wurden, können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach erheben.
Infoseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Frau Wening
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz