Sie können Ihre Beobachtung mündlich, beispielsweise telefonisch, oder schriftlich, beispielsweise per Online-Verfahren oder Mail, melden. Das Veterinäramt bevorzugt die Schriftform. Geben Sie dabei bitte den Standort der Tiere sowie Namen und Adressen der für die Haltung verantwortlichen Person genau und vollständig an. Fotos und Videoaufnahmen sind sehr hilfreich.
Über den weiteren Verlauf, beispielsweise eine Kontrolle der Halter*innen, dürfen Veterinäramt und Polizei Ihnen allerdings keine Auskunft geben.
Unser Online-Verfahren zur Meldung von Tierschutzverstößen finden Sie hier.
Tierschutzgesetz
Herr Mag. Mertens
Amtstierarzt
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Dr. Gorka
Amtstierarzt
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz