Sie können Ihre Beobachtung mündlich, beispielsweise telefonisch, oder schriftlich, beispielsweise per Mail, melden. Das Veterinäramt bevorzugt die Schriftform.
Geben Sie dabei bitte den Standort der Tiere sowie Namen und Adressen der für die Haltung verantwortlichen Person genau und vollständig an. Fotos und Videoaufnahmen sind sehr hilfreich.
Über den weiteren Verlauf, beispielsweise eine Kontrolle der Halter*innen, dürfen Veterinäramt und Polizei Ihnen allerdings keine Auskunft geben.
Tierschutzgesetz
Herr Dr. Gorka
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Dr. Schütten
Veterinäramt
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz