Für die Beantragung von Leistungen für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren, (Müttergenesungskuren) müssen Sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie in der Rubrik "Dokumente und Formulare".
Eine amtsärztliche Begutachtung zur Notwendigkeit einer Kur-/ Rehamaßnahme nach §§ 30 Beihilfeverordnung benötigen Sie zur Vorlage bei der Beihilfestelle.
Ihren Kurantrag können Sie bei entsprechender gesundheitlicher Beeinträchtigung bei der Beihilfestelle und Krankenkasse stellen.
Für den Antrag auf eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie die Formblätter (Teil 1 und 2) ausgefüllt beim Gesundheitsamt einreichen. Bitte lassen Sie den Ärztlichen Fragebogen (Teil 2) von Ihrer*m behandelnden Ärztin*Arzt ausfüllen.
Sie können diesen dann zusammen mit dem Fragebogen für Antragsteller*innen (Teil 1) entweder zum Untersuchungstermin mitbringen oder vorab per Post oder per Fax an das Staatliche Gesundheitsamt senden.
Durch das Zusenden vorab wird es dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes eventuell möglich, aufgrund der vorliegenden Eindeutigkeit bereits eine Entscheidung nach Aktenlage vorzunehmen. In diesem Fall erübrigt sich Ihre Untersuchung im Gesundheitsamt.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung wünschen.
In unserem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen samt erforderliche Dateien hochladen.
Amtsärztliche Bescheinigung mit Untersuchung 45 Euro
Amtsärztliche Bescheinigung nach Aktenlage 35 Euro
Sekretariat Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Staaliches Gesundheitsamt
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz