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Mutter- oder Vater-Kind-Kuren für Beamte Bayerns und deren Angehörige

Für die Beantragung von Leistungen für Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren, (Müttergenesungskuren) müssen Sie sich einer (fach-)ärztlichen Untersuchung unterziehen. Eine amtsärztliche Begutachtung ist aufgrund einer Änderung der Bayerischen Beihilfevorschriften seit 01.10.2024 nicht mehr notwendig. 

Weitere Informationen finden Sie unter “Dokumente” oder auf der Website des Bayerischen Landesamt für Finanzen.

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