Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen Sie Ihr Recht zur Jagd nachweisen können. Sie werden von der Unteren Jagdbehörde als Einjahres-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, aber noch nicht volljährig, können Sie einen Jugendjagdschein beantragen.
Als Antragsteller bzw. Antragstellerin müssen Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land haben oder als Jagdgast eingeladen sein. Sie müssen außerdem eine Jäger- beziehungsweise Falknerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Ein Jagdschein kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen.
Wenn Sie Ausländer bzw. Ausländerin sind und Ihren Wohnsitz nicht im Landkreis Nürnberger Land haben, müssen Sie entweder einen ausländischen Jagdschein besitzen oder eine in Bayern als gleichwertig anerkannte ausländische Jägerprüfung abgelegt haben. Ihnen kann je nachdem in welchem Land die Jägerprüfung abgelegt wurde, ein Jahres- oder Tagesjagdschein mit dem Vermerk „Ausländer“ erteilt werden.
Außerdem ist der Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Die Deckungssumme muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden betragen. Die Geltungsdauer der Jagdhaftpflichtversicherung muss mit der Gültigkeitsdauer des Jagdscheines übereinstimmen.
Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Neben der persönlichen Abgabe beim Landratsamt kann der Antrag meist auch bei der Stadt oder Gemeinde, in der die Antragsteller*innen ihren Wohnsitz haben, abgegeben werden, die die Unterlagen weiterleitet.
Um nach bestandener Jägerprüfung die Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich wegen der durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig (circa vier Wochen vor Prüfungstermin) mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.
Ausländischen Jagdgästen empfehlen wir ebenfalls sich rechtzeitig (auch in etwa vier Wochen) vor dem Besuch bei der Unteren Jagdbehörde zu melden.
Für die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag Jagdschein
- Bedingter Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aus Anlass der Erteilung eines Jagdscheines (bei erstmaliger Ausstellung)
- Kopie des Personalausweises (bei erstmaliger Antragstellung)
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild neueren Datums (nicht größer als 5x4 cm) – bei erstmaliger Ausstellung oder wenn das Jagdscheinheft voll ist
- Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung – aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) ergeben. Die Gültigkeitsdauer muss den Geltungszeitraum des beantragten Jagdschein vollständig umfassen.
Bedingter Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aus Anlass der Erteilung eines Jagdscheines
Folgende Kosten entstehen für Sie, für die Ausstellung folgender Jagdscheine:
- Dreijahresjagdschein: 150,00 Euro
- Einjahresjagdschein: 60,00 Euro
- Tagesjagdschein: 15,00 Euro
Jugendjagdschein: 37,50 Euro
- Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 Euro
- Falknereinjahresjagdschein: 15,00 Euro
- Falknertagesjagdschein: 7,50 Euro
Bundesjagdgesetz
Bayerisches Jagdgesetz
Herr Rohatsch
Jagd- und Fischereirecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz