Die Untersuchungsaufgabe auf Trichinen obliegt grundsätzlich amtlichen Tiermedizinerinnen und -medizinern, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen und Dachsen Jägerinnen und Jägern übertragen werden.
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben und Kennzeichnungen bei Wildschweinen und Dachsen vornehmen möchten, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Gültiger Jagdschein
- Bestätigung der Teilnahme an einer Schulung zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
Hinweis: Ihr persönliches Erscheinen im Landratsamt Nürnberger Land ist nicht erforderlich!
Die Wildursprungsscheine und Wildmarken können
persönlich nur nach Terminvereinbarung (veterinaeramt@nuernberger-land.de oder 09123 950 6584) am
Staatlichen Veterinäramt des Landratsamtes Nürnberger Land
Hersbrucker Str. 11,
90518 Altdorf (Außenstelle)
an die beauftragten Jägerinnen und Jäger ausgegeben werden.
Die Abholung durch Dritte ist unter Vorlage einer Vollmacht möglich.
Sie können diese auch per E-Mail unter veterinaeramt@nuernberger-land.de online beantragen. Sie werden Ihnen dann zugeschickt.
Die Untersuchungszeiten der Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Nürnberger Land haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kostet 40,00 Euro.
Ein Wildursprungsschein mit -marke kostet 0,80 Euro.
§ 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tierische LM-ÜberwV)
Frau Gutzeit
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz