Die Untersuchungsaufgabe auf Trichinen obliegt grundsätzlich amtlichen Tiermediziner*innen, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen und Dachsen Jäger*innen übertragen werden.
Wenn Sie als Jäger*in Proben und Kennzeichnungen bei Wildschweinen und Dachsen vornehmen möchten, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Gültiger Jagdschein
- Bestätigung der Teilnahme an einer Schulung zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
Hinweis: Ihr persönliches Erscheinen im Landratsamt Nürnberger Land ist nicht erforderlich!
Die Wildursprungsscheine und Wildmarken werden während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten im
Staatlichen Veterinäramt des Landratsamtes Nürnberger Land
Amberger Str. 54
2. OG, Zimmer 232
91217 Hersbruck (Außenstelle)
Tel. 09123 950 6584
Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 7:30 Uhr – 12:30 Uhr
persönlich an die beauftragten Jäger*innen ausgegeben.
Die Abholung durch Dritte ist unter Vorlage einer Vollmacht möglich.
Sie können diese auch per E-Mail unter veterinaeramt@nuernberger-land.de online beantragen. Sie werden Ihnen dann zugeschickt.
Die Untersuchungszeiten der Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Nürnberger Land haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Übertragung der Trichinenprobenentnahme kostet 35,00 Euro.
Ein Wildursprungsschein mit -marke kostet 0,80 Euro.
§ 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tierische LM-ÜberwV)
Frau Gutzeit
Jagd und Fischerei
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz