Damit Ihr Verein für die freiwilligen Zuschüsse des Landkreises infrage kommt, müssen mindestens fünf Minderjährige in Ihrem Verein Mitglied sein und Ihr Verein muss über eine Dachorganisation organisiert sein. Neben eingetragenen Vereinen werden auch Gruppen wie zum Beispiel Posaunenchöre berücksichtigt. Dachorganisationen sind zum Beispiel der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) oder der Kreisjugendring (KJR).
Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Rufen Sie für weitere Informationen einfach an oder schreiben Sie eine Mail.
Sie müssen keinen speziellen Antrag stellen. Die Dachorganisationen melden dem Landratsamt, genauer dem Sachgebiet Kommunalaufsicht, die Zahl der Vereine, die bei ihnen organisiert sind, sowie deren Anteil an minderjährigen Mitgliedern. Die Kommunalaufsicht verteilt anschließend die Zuschüsse, deren Gesamthöhe im Haushaltsplan des Landkreises festgeschrieben ist.
Frau Grabowski
Kommunalaufsicht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz